Prof. Tobias Keber über Propaganda im Ukraine Krieg, Fake News und Meinungsfreiheit

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Dr. med. Nabil Atassi
Moderator Nabil Atassi aus dem SWR1 Team. Zu hören in der Talk-Sendung SWR1 Leute - immer 2 Stunden für einen Gast mit interessanten Themen. (Foto: SWR)

Was dürfen Social Media Konzerne, welche Inhalte sollten sie löschen? Und welche nicht? Was ist Kriegspropaganda und was ist Meinungsfreiheit in Bezug auf den Krieg in der Ukraine?

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Was dürfen Facebook, Telegram, Twitter und Co.?

Wie weit dürfen Technologie Konzerne und Social Media Firmen gehen? Und was dürfen sie nicht? Welche Inhalte sollten sie löschen? Und welche eben nicht? Gerade in Zeiten des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, ist die Frage danach, was Kriegspropaganda ist und was nicht, hochaktuell.

Dürfen wir russische Medien in Europa verbieten?

Auf seinem privaten Instagram-Kanal erläutert Keber in kurzen Videos mit einem Avatar medienrechtliche Fragen - zum Beispiel die, ob die EU Medien verbieten kann und darf, die hierzulande Kriegspropaganda ausstrahlen:

Tobias Kebers privater Instagram-Kanal über die Sperrung russischer Medien

Militärische Konflikte wie in der Ukraine sind auch Informationskriege

Eine unabhängige Überprüfung von Inhalten, die aus Kriegs- und Krisengebieten stammen, ist oft nicht möglich.

»Kriegspropaganda ist im Völkerrecht leider nicht abschließend definiert.«

Das sagt Prof. Tobias Keber. Der Völkerrechtler lehrt Medienrecht und Medienpolitik an der Hochschule der Medien in Stuttgart.

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Wo endet Meinungsfreiheit und wo beginnt Propaganda?

Professor Tobias Keber beschäftigt sich seit der Corona Pandemie auch mit der relevanten Frage, welche Inhalte wo öffentlich geteilt werden dürfen und bezieht dabei nicht nur die Inhaber der Seiten oder Hersteller bestimmer Messenger Dienste mit in die Verantwortung, sondern sieht auch App Stores in der Pflicht - zum Beispiel beim Messenger Dienst Telegram:

»Diese Gatekeeper könnten Telegram aus den App-Stores werfen, weil der Dienst Hate Speech eine Plattform bietet, ohne zumutbare Sicherungsmechanismen einzuziehen.«

Vor seiner akademischen Laufbahn war der Jurist Keber Rechtsanwalt im Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz. In SWR1 Leute sprechen wir mit ihm u.a. darüber, ob Social Media-Plattformen - zumal wie im Falle von Twitter in der Hand einzelner Personen wie Elon Musk - definieren dürfen, wo die Meinungsfreiheit endet. Wir fragen, wie viel Propaganda eigentlich von den deutschen Medien ausgeht und ob man Sender, die offen Kriegspropaganda betreiben, hier in Deutschland verbieten kann oder sogar sollte.