Prof. Tobias Keber | Medienrechtler

Social Media als Propagandaschleudern?

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„Kriegspropaganda ist im Völkerrecht leider nicht abschließend definiert“

Was dürfen Facebook, Telegram, Twitter und Co.? Und was dürfen sie nicht? Welche Inhalte sollten sie löschen? Und welche eben nicht? Gerade in Zeiten des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, ist die Frage danach, was Kriegspropaganda ist und was nicht, hochaktuell. Denn militärische Auseinandersetzungen sind immer auch Informationskriege. Eine unabhängige Überprüfung von Inhalten, die aus Kriegs- und Krisengebieten stammen, ist oft nicht möglich. Der Völkerrechtler lehrt Medienrecht und Medienpolitik an der Hochschule der Medien in Stuttgart. Er beschäftigt sich zum Beispiel mit der spätestens seit der Corona-Pandemie relevanten Frage, wo Meinungsfreiheit endet und Propaganda beginnt. Vor seiner akademischen Laufbahn war der Jurist Keber Rechtsanwalt im Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz.

Moderation: Nabil Atassi

Stuttgart

Tobias Keber, Medienrechtler | 16.5.2022 Was ist Meinungsfreiheit, was ist Kriegspropaganda?

Was dürfen Social Media Konzerne, welche Inhalte sollten sie löschen? Und welche nicht? Was ist Kriegspropaganda und was ist Meinungsfreiheit in Bezug auf den Krieg in der Ukraine?

Leute SWR1 Baden-Württemberg

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