Urteil wegen Totschlags in Ulm

Freundin erwürgt: 15-Jähriger zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt

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Catharina Straß
Catharina Straß
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Sabine Bauer
Sabine Bauer

Ein 15-Jähriger, der seine gleichaltrige Freundin erwürgt hat, ist am Mittwoch vor dem Landgericht Ulm zu einer mehrjährigen Jugendstrafe verurteilt worden.

Im Prozess vor dem Landgericht Ulm gegen einen 15-Jährigen, der im Dezember 2023 in einem Waldstück bei Ulm-Wiblingen seine Freundin erwürgt hat, ist am Mittwoch ein Urteil gefallen. Der wegen Totschlags angeklagte Jugendliche wurde zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt.

15-Jähriger räumte die Tat ein

Mit dem Urteil folgte die 1. Große Jugendkammer der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf vier Jahre plädiert. Nach elf Verhandlungstagen sah es die Kammer als erwiesen an, dass der Jugendliche seine gleichaltrige Freundin im Wald erwürgt hat. Weil der Angeklagte minderjährig ist, fanden Prozess und Urteilsverkündung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Der Jugendliche hatte die Tat eingeräumt. Zu seinem Motiv gibt es bislang keine Angaben. Der 15-Jährige stand laut Gericht zum Zeitpunkt der Tat unter dem Einfluss der Droge Ecstasy. Das Vorliegen verminderter Schuldfähigkeit habe die Kammer daher nicht ausschließen können, hieß es dazu weiter.

Jugendlicher rief nach Tat selbst die Polizei

Nach der Tat am 27. Dezember 2023 rief der 15-Jährige selbst die Polizei und ließ sich widerstandslos von den eintreffenden Beamten festnehmen. Rettungskräfte konnten das Mädchen zunächst wiederbeleben. Die 15-Jährige starb jedoch am Neujahrstag in einer Ulmer Klinik an den Folgen der Verletzungen.

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