Am Landgericht Ulm läuft ein Prozess gegen einen 15-Jährigen, der seine gleichaltrige Freundin im Dezember 2023 erwürgt haben soll. Jetzt sind Plädoyers gehalten worden.

Tat im Dezember 2023

15-Jährige erwürgt: Staatsanwaltschaft Ulm fordert sechs Jahre Haft

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Hannah Schulze
Hannah Schulze
Markus Bayha
SWR Aktuell Autor Markus Bayha

Nachdem ein 15-Jähriger im Dezember in Ulm-Wiblingen seine Freundin erwürgt haben soll, wurden am Donnerstag die Plädoyers gehalten. Der Angeklagte steht wegen Totschlags vor Gericht.

In dem Prozess vor dem Landgericht Ulm gegen einen 15-Jährigen, der im Dezember 2023 in einem Waldstück in Wiblingen seine Freundin erwürgt haben soll, haben am Donnerstag Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Plädoyers gehalten. Der Jugendliche ist wegen Totschlags angeklagt.

Aufgrund des Alters des Angeklagten findet das Verfahren, das im Juli begonnen hatte, unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Wie das Gericht mitteilt, fordert die Staatsanwaltschaft für den Jugendlichen wegen Totschlags eine Jugendstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten. Die Verteidigung plädiert auf vier Jahre. Das Urteil soll Anfang Oktober fallen.

Angriff in Waldstück bei Wiblingen: 15-Jährige stirbt Tage später

Der 15-Jährige rief unmittelbar nach seiner Tat im Dezember telefonisch die Polizei und gab an, seine Freundin getötet zu haben. Das Mädchen konnte zunächst noch reanimiert werden, starb aber Tage später in einer Ulmer Klinik. Bei der Tat stand der Täter laut Anklage unter dem Einfluss von Rauschmitteln. Ein psychiatrischer Gutachter hatte den Jugendlichen im Laufe des Verfahrens auf seine Schuldfähigkeit geprüft. Zu dem Ergebnis gab das Landgericht auf SWR-Nachfrage keine Auskunft.

Familiärer Bezug zum Mord an einer Siebenjährigen in Ulm

Zu dem 15-jährigen Tatverdächtigen gibt es einen familiären Bezug im Zusammenhang mit dem Mord an einer Siebenjährigen an Ostern 2023 in Ulm-Wiblingen. Der Täter von damals ist der Vater des jetzt angeklagten 15-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft Ulm wollte dies bereits in der Vergangenheit mit Hinweis auf den Jugendschutz nicht kommentieren. Das Landgericht Ulm ordnete erst Ende November die Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Laut Gericht ist der Vater schizophren und nicht schuldfähig.

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