Ein Schild mit der Aufschrift "Dieser Spielplatz ist aufgrund der Corona-Pandemie bis auf weiteres gesperrt" hängt am Rand eines Spielplatzes an einem Absperrband. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Marijan Murat (Archivbild))

Rückblick auf ersten Lockdown vor vier Jahren

So hat die Corona-Pandemie unser Leben eingeschränkt

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Matthias Breitinger
Matthias Breitinger (Foto: SWR, Simon Ukena)
Torsten Hansel-Engelhart
Torsten Hansel-Engelhart (Foto: privat)

Geschäfte und Restaurants schließen, Schüler bleiben zu Hause: Vor vier Jahren trat der erste Lockdown in der Pandemie in Kraft. Es sollten weitere folgen. Ein Rückblick.

Es kommt kaum vor, dass der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin abseits der üblichen Silvesterrede eine Fernsehansprache hält. Doch am 18. März 2020 ist es soweit: Wegen der grassierenden Corona-Pandemie richtet Angela Merkel im blauen Jackett ernste Worte an das Volk: "Es geht darum, das Virus auf seinem Weg durch Deutschland zu verlangsamen. Und dabei müssen wir, das ist existentiell, auf eines setzen: das öffentliche Leben soweit es geht herunterzufahren."

Wenige Tage später, am 22. März 2020, treten strenge Kontaktbeschränkungen von Bund und Ländern in Kraft - genau vor vier Jahren beginnt der erste Corona-Lockdown. Treffen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit sind nun verboten, ausgenommen "Kernfamilien" und Lebenspartner. Restaurants, Cafés, Kneipen, Bars und Discotheken, aber auch Friseure, Nagelstudios, Massagepraxen müssen schließen. Auch im Einzelhandel bleiben nur wenige Geschäfte offen, und Unternehmen stellen den Betrieb ein. Der Lockdown sollte sieben Wochen dauern: Erst Anfang Mai 2020 gibt es erste Lockerungen.

Das öffentliche Leben kommt weitgehend zum Erliegen

In Baden-Württemberg, wo am 25. Februar 2020 der erste Corona-Fall gemeldet wurde, hat die Landesregierung Einschränkungen, die das öffentliche Leben stark einschränken, bereits ab dem 17. März 2020 beschlossen: Schulen, Kitas, Hochschulen, Volkshochschulen, Bibliotheken, Schwimmbäder und Fitnessstudios sind dicht. Auch die Kultur ist betroffen: Museen, Theater, Opernhäuser und Kinos müssen schließen. Besuche in Krankenhäusern sind verboten und in Alten- und Pflegeheimen eingeschränkt.

Der Bund und die Länder beschließen, auch die Spielplätze zu sperren, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Eltern stehen vor dem großen Problem, dass den Kindern im Idealfall noch der eigene Garten und sonst nur die eigene Wohnung zum Spielen zur Verfügung steht. Kontakt mit anderen Kindern ist verboten. Der Unterricht an den Schulen fällt monatelang aus. Die Kinder und Jugendlichen müssen zu Hause lernen - dort wo die Eltern auch schon im Homeoffice sitzen. Erst nach und nach wird online unterrichtet.

Ein Zettel weist Kunden am Schaufenster eines Friseurs über die vorübergehende Schließung des Geschäfts hin. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Christoph Schmidt (Archivbild))
Ein Zettel weist im April 2020 Kunden am Schaufenster eines Friseurs in Stuttgart über die vorübergehende Schließung des Geschäfts hin.

Osterreise fällt 2020 ins Wasser

Großveranstaltungen und Vereinstreffen sind untersagt, so manche geplante Hochzeit fällt ins Wasser. Auch Gottesdienste sind verboten - das trifft vor allem das anstehende Osterfest. Pfarrerinnen und Pfarrer feiern das wichtigste Fest der Christen alleine ohne Gemeinde in leeren Kirchen. Seitdem werden Gottesdienste immer öfter im Internet gestreamt, um von zu Hause aus mitfeiern zu können.

An Urlaub ist an Ostern 2020 auch nicht zu denken: In allen Bundesländern dürfen Hotels und andere Beherbergungsbetriebe keine Privatgäste aufnehmen. Auch die Campingplätze sind zu. Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, schließt die EU am 17. März 2020 die Grenzen größtenteils. Reisen von Deutschland nach Frankreich, Luxemburg, Dänemark, Österreich und in die Schweiz sollten nun für drei Monate nicht mehr möglich sein. Ausnahmen gibt es für den Warenverkehr und für Berufspendlerinnen und -pendler.

Das trifft insbesondere die Menschen in Baden-Württemberg entlang des Rheins. Die Konstanzer dürfen nicht mal eben mehr kurz rüber ins angrenzende Kreuzlingen auf der Schweizer Seite. Dort, wo man sonst nicht mal bemerkt, wenn man beim Laufen durch die Straßen plötzlich in der Schweiz ist, trennt acht Wochen lang sogar ein eigens aufgestellter Grenzzaun die beiden Städte und damit Paare, Freunde und Bekannte.

So endete nach einigen Wochen die Zeit mit Grenzzaun in Konstanz:

1,5 Meter Abstand werden Standard

Damit beginnen viele Monate mit immer wieder überarbeiteten, angepassten Verordnungen, die häufig für Verwirrung, aber auch Unverständnis und Protest sorgen. In manchmal schier endlos erscheinenden Runden ringen die Ministerpräsidentinnen, Ministerpräsidenten und die Kanzlerin um den richtigen Weg in der Pandemie. Dennoch sind die Unterschiede zwischen den Bundesländern teils groß. In Erinnerung geblieben ist etwa eine Posse aus Bayern: Zeitweise heißt es von der kontrollierenden bayerischen Polizei, man dürfe auch allein nicht auf einer Parkbank sitzen und ein Buch lesen. Nach Kritik stellt dies die Landesregierung richtig.

Klar ist aber: Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstands sollen "auf ein absolut nötiges Minimum" reduziert werden. Gruppenbildungen sind nicht erlaubt. Ein Mindestabstand von 1,50 Metern in der Öffentlichkeit wird zum Standard in der Corona-Pandemie. Dazu gibt es allerdings Ausnahmen, die dafür sorgen, dass man immer mal wieder rechnen muss, wie viele Personen sich jetzt treffen dürfen und vor allem in welcher Konstellation mit anderen Haushalten oder den Verwandten das erlaubt ist.

An der Uferpromenade in Sipplingen (Bodenseekreis) steht ein Schild mit der Aufschrift: "Bitte halten sie mindestens 1,5 Meter Abstand." (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Felix Kästle (Archivbild))
An der Uferpromenade in Sipplingen (Bodenseekreis) wird im August 2020 an das Abstandsgebot erinnert.

Nichts geht mehr ohne Mund-Nasen-Schutz

Masken sind anfangs nicht Pflicht, das Tragen von "Alltagsmasken" wird aber dringend empfohlen. Viele beginnen, selbst Masken aus Stoff zu nähen und diese im Backofen bei 80 Grad Celsius zu desinfizieren. Ende April 2020 wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Bussen und Bahnen und beim Einkaufen vorgeschrieben. Ab Anfang 2021 reichen Alltagsmasken nicht mehr aus, nun müssen es OP- oder FFP2-Masken sein. Erst Anfang April 2022 ist es wieder erlaubt, ohne Maske einkaufen zu gehen. Im baden-württembergischen ÖPNV dauert es noch bis zum Februar 2023, bis die Maskenpflicht fällt. Anfang April 2023 schließlich endet die Maskenpflicht für Besucher in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen.

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Und ein weiterer neuer Begriff prägt den Corona-Alltag: Inzidenzen - wie viele Infektionen je 100.000 Einwohner sind innerhalb einer bestimmten Frist neu hinzugekommen? Wie früher Aktienkurse, so tauchen in den Nachrichten nun Grafiken mit der Inzidenzentwicklung auf. Zusammen mit Experten, die nun fast täglich zu hören sind, etwa der Präsident des Robert-Koch-Instituts, Lothar Wieler, und der Virologe Christian Drosten.

Um zu wissen, ob man infiziert ist, geht man sich testen: "PCR-Test" ist plötzlich in aller Munde. Millionen lassen sich in Testzentren Sekret aus Nase und Rachen ziehen, um nach kurzer Zeit den Testbefund eines Schnelltests zu erhalten - möglichst mit dem erhofften Ergebnis "Sars-CoV-2 negativ".

Einzelhandel setzt auf "Click & Collect"

Im Lockdown suchen Einzelhändler und Gastronomen nach neuen Möglichkeiten, den Kundinnen und Kunden ihre Waren verkaufen zu können. Es beginnt die Zeit der Abhol- und Lieferdienste, des Außer-Haus-Verkaufs von Gaststätten und Cafés. Wer etwas aus dem Baumarkt braucht, der bestellt es online oder am Telefon und holt sich dann dort die Ware am Eingang ab, "Click & Collect" genannt. Schnitzel mit Pommes gibt es aus dem Restaurant, man muss sich die Speisen aber dort abholen und kann dann zu Hause essen.

Mit sinkenden Coronazahlen dürfen ab Anfang Mai 2020 Friseure und Geschäfte wieder öffnen, die Gastronomie startet unter Auflagen wieder. Ab Juni kann man sich die Corona-Warn-App aufs Handy laden - mit ihrer Hilfe sollen Infektionsketten durchbrochen werden.

Als die Schulen wieder öffnen, gibt es auch hier unterschiedliche Maßnahmen. Mal darf nur ein Teil der Schülerinnen und Schüler zurück ins Klassenzimmer, mal dürfen es nur einzelne Klassenstufen. Die Folge: Massive Kritik von Eltern und Bildungsgewerkschaften an der baden-württembergischen Landesregierung und deren Corona-Management im Bildungsbereich. Die Diskussionen über die Folgen der Corona-Pandemie an den Schulen dauern bis heute an.

Passanten stehen vor einem Geschäft an, an dem ein Schild mit der Aufschrift "Bitte nur max. 4 Kunden gleichzeitig im Store". (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow (Archivbild))
Passanten stehen im Dezember 2020 in Stuttgart vor einem Geschäft an: Um Kontakte zu minimieren, ist geregelt, wie viele Kunden sich gleichzeitig im Laden aufhalten dürfen.

Erfolgloser "Lockdown light"

Während der Corona-Pandemie gehen die Zahlen der Infizierten auf und ab. Fachleute sprechen von mehreren Corona-Wellen, in denen die Infektionszahlen besonders hoch sind. Nach dem vergleichsweise entspannten Sommer 2020 steigen die Corona-Zahlen wieder rapide an. In Baden-Württemberg etwa liegt die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz im September 2020 noch unter 15, nur einen Monat später bei 96, Tendenz steigend.

Erst hofft die Politik noch, mit einem "Teil-Lockdown" die Infektionszahlen in den Griff zu bekommen. "Die Zahl der Patienten auf den Intensivstationen verdoppelt sich derzeit alle acht Tage. Wenn wir diese Entwicklung nicht bremsen, dann sind die Intensivstationen in Deutschland bis zum Nikolaustag voll“, warnt Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) Ende Oktober 2020. Der "Lockdown light" hat nicht den gewünschten Erfolg. Und so wird Mitte Dezember 2020 ein zweiter harter Lockdown verhängt, der mehrmals verlängert wird. Erneut müssen Läden und Friseure schließen, die Gastronomie ist wieder aufs Essenliefern beschränkt. Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg müssen wieder zu Hause bleiben.

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Zur Sache Baden-Württemberg SWR BW

Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg

Die Landesregierung beschließt außerdem Ausgangsbeschränkungen: Im Dezember 2020 ist es nur mit triftigen Gründen erlaubt, sich außerhalb der eigenen Wohnung aufzuhalten - also etwa zum Einkaufen oder zum Joggen. Allerdings nur zwischen 5 und 20 Uhr. Zur Arbeit darf man aber immer gehen oder fahren.

Allerdings: Mit der Corona-Pandemie startet das Homeoffice seinen Siegeszug und wird für viele bis heute zum beruflichen Alltag. Über viele Monate hinweg gibt es während der Pandemie eine Homeoffice-Pflicht.

2G? 3G? 2G-Plus? - Corona-Impfungen beginnen

Mitten im zweiten Lockdown beginnen kurz vor dem Jahreswechsel 2020/21 die Impfungen gegen das Coronavirus. Mit den neu entwickelten Impfstoffen verliert das Virus ab Frühjahr 2021 langsam seinen Schrecken, trotz verschiedener neuer Virusvarianten wie etwa Omikron. In den kommenden Monaten lassen sich Millionen Menschen in Deutschland impfen. Bis man damals allerdings einen Impftermin bekommt, kann einen das viele Nerven kosten. Denn anfangs ist der Impfstoff knapp - Hotlines und Impfzentren sind völlig überlastet.

Mit der steigenden Zahl von Geimpften kommt aber auch eine weitere Debatte auf: Was dürfen Geimpfte nun tun und was bleibt Nicht-Geimpften untersagt? Die Abkürzungen "2G" und "3G" gehören nun zum Alltag. Der Impfstatus sorgt für heftige Diskussionen, zum Beispiel in den Betrieben. Mit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes am 24. November 2021 gilt 3G am Arbeitsplatz, in Bussen und Zügen - Zutritt also nur noch geimpft, genesen oder getestet.

Quarantäne - wer muss wie lange zu Hause bleiben?

Was tun, wenn man an Covid-19 erkrankt ist? Was tun, wenn jemand aus dem eigenen Haushalt erkrankt ist? Diese Fragen stellen sich Hunderttausende Menschen in Baden-Württemberg. Die Antwort darauf geben die jeweiligen Quarantäne-Regeln des Landes. Auch die Regelungen zur Isolation bei einer Erkrankung oder mit Blick auf mögliche Kontaktpersonen ändern sich im Laufe der Pandemie immer wieder. Zeitweise muss man auch als Kontaktperson strikt zu Hause bleiben. Am Arbeitsplatz wiederum gelten andere Regeln als in den Schulen.

Auch wer in den Urlaub will, muss sich gut überlegen, wohin die Reise gehen soll. Denn zum einen muss man im Urlaubsland oft nachweisen, dass man geimpft oder genesen ist, oder man braucht einen tagesaktuellen negativen PCR-Test. Die nächsten Hürden folgen bei der Rückkehr. Je nachdem aus welchem Land man nach Deutschland wieder einreist, muss man automatisch für mehrere Tage in Quarantäne. Erst im November 2022 wird die Isolationspflicht bei einer Corona-Infektion in Baden-Württemberg abgeschafft.

Eine Anzeige auf der A8 hat die Aufschrift "Rückreise aus Risikogebiet - Quarantäne".Corona (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Marijan Murat)
Eine Anzeige über der A8 bei Köngen (Kreis Esslingen) im August 2020: Wer in einem Risikogebiet im Urlaub war, muss automatisch in Quarantäne.

April 2023: Die Pandemie ist vorbei

Da eine weitere Corona-Welle im Winter 2022/23 weitgehend ausbleibt, stuft das Robert-Koch-Institut zum Frühjahr 2023 das Corona-Risiko herab. Anfang April erklärt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Corona-Pandemie für beendet - damit beginnt eine endemische Phase, das heißt, die Erkrankung tritt zwar in einem begrenzten Gebiet immer wieder auf, aber ein Großteil der Bevölkerung verfügt über gewissen Immunschutz dagegen. Die Aufarbeitung der Pandemie dauert jedoch weiter an.

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