Immobilienbesitzer verunsichert

Grundsteuer-Bescheide in Freiburg verschickt - ist Einspruch möglich?

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Von Autor/in Dorothea Dörner, Valentin Heib

Karl Eugen Bleyler hat eine Grundsteuer-Erhöhung um das 40-fache bekommen. Er will dagegen vorgehen. Es gibt noch Möglichkeiten für einen Einspruch.

Die Grundstücksbesitzer in Freiburg haben ihre Grundsteuerbescheide erhalten. Karl Eugen Bleyler zahlte bisher 87 Euro Grundsteuer im Jahr für seine "große Wiese", wie er sie nennt. Ein grünes Refugium mitten in der Großstadt, man hört die Vögel zwitschern. Auf seinem neuen Grundsteuerbescheid stehen jetzt knapp 3.500 Euro. "Ich habe erstmal gedacht, das muss ein Irrtum sein, das kann doch nicht sein. Manchmal denke ich an die Zeiten des Mittelalters, an die sogenannten Straßenräuber, die einfordern ohne jegliche Berechtigung", sagt er.

Karl Eugen Bleylers Garten, ein Stück Wiese versteckt zwischen Bäumen und Gründerzeithäusern. Er kostet jetzt 3500 Euro Grundsteuer.
Karl Eugen Bleylers "große Wiese" - früher 87, jetzt knapp 3.500 Euro Grundsteuer.

Dagegen will Bleyler nun Einspruch einlegen. Denn sein Gartengrundstück ist nicht erschlossen, es hat also keine Anschlüsse für Gas, Strom, Wasser und Abwasser. Außerdem ist es von der Straße aus gar nicht erreichbar, man muss vorher durch sein Privatgrundstück hindurch. Den Garten verkaufen oder sogar ein Haus darauf bauen? Unmöglich. Bleyler hat ein qualifiziertes Gutachten erstellen lassen. Laut diesem ist das Grundstück statt 1.400 Euro pro Quadratmeter gerade einmal 16 Euro pro Quadratmeter wert.

Berechnung der Grundsteuer in BW nach Wert des Bodens

Der Bodenrichtwert ist entscheidend - je teurer der Boden, desto höher die Grundsteuer. Er ist auf dieser interaktiven Karte einsehbar. Die Wohnfläche spielt entgegen der bisherigen Regelung keine Rolle mehr. Der Wert des Grundstücks muss mit der sogenannten Steuermesszahl und dem kommunalen Hebesatz multipliziert werden, um die schlussendliche Grundsteuer zu berechnen. Bebaute Grundstücke bekommen einen Rabatt von 30% Prozent.

Viele zahlen dank Grundsteuerreform weniger

Die Grundsteuer kommt ausschließlich den Kommunen zugute. Diese dürfen nach der Grundsteuerreform nicht mehr Geld einnehmen als vorher. Das bedeutet: Während die einen mehr zahlen, zahlen die anderen jetzt auch weniger Grundsteuer. Zu ihnen zählt der Freiburger Thomas Mann. Seine Doppelhaushälfte im Stadtteil Zähringen kostet ihn jetzt 150 Euro weniger im Jahr als bisher: "Ich war erfreut, dass es nicht teurer wird. Das Haus hat relativ viel Wohnfläche, dadurch müsste ich jetzt in anderen Bundesländern vielleicht mehr zahlen als hier mit dem baden-württembergischen Modell."

Thomas Mann blättert seine Bescheide zur Grundsteuer durch. Er freut sich über eine niedreigere Grundsteuer. Vor ihm Steht eine Tasse, auf der Happy Day steht.

Stadt Emmendingen bietet Hilfe in Sachen Grundsteuer

Bei Lena Lorenz laufen derweil die Drähte heiß. Sie ist Steuerreferentin der Stadt Emmendingen, die eine Beratungshotline zur Grundsteuer eingerichtet hat. Etwa 30 Anrufe pro Tag gehen bei ihr ein. Viele hätten Fragen dazu, wie sich die neue Grundsteuer berechnet und warum der Betrag für sie gestiegen ist. Es seien auch verzweifelte Anrufe dabei: "Gerade von älteren Menschen, weil sie nicht mehr wissen, ob sie ihr Haus weiterhin behalten können", sagt Lorenz. Viele wollen Einspruch einlegen.

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Einspruch einlegen: Welche Möglichkeiten gibt es?

Noch ist Einspruch möglich. Wer mit seinem Bodenrichtwert nicht einverstanden ist, kann wie Karl Eugen Bleyler ein Gutachten beauftragen. Wenn das auf einen mindestens 30 Prozent niedrigeren Bodenwert kommt, kann dieser korrigiert werden. Darüber hinaus ist ein Einspruch nur dann möglich, wenn der Grundsteuerbescheid Fehler enthält. Den muss man innerhalb eines Monats einlegen, und er muss die inhaltlichen Gründe anführen, warum der Bescheid falsch sein soll.

Wenn man den aktuellen Grundsteuerbescheid für falsch hält, kann man dagegen vorgehen, und zwar mit dem Widerspruch.

Laut SWR-Rechtsexperte muss man den Widerspruch innerhalb eines Monats einlegen. Zudem muss er die inhaltlichen Gründe anführen, warum der Bescheid falsch sein soll. Weil das auch Kosten verursachen kann, solle man sich gut überlegen, ob man diesen Widerspruch einlegt oder nicht. Es werde wahrscheinlich nicht ausreichen, dass man einen Widerspruch damit begründet, dass man jetzt mehr bezahlen muss.

Ansonsten gilt: Wer jetzt seinen Grundsteuerbescheid erhalten hat, der muss zahlen.

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