Drei große Entlastungspakete hat die Bundesregierung inzwischen aufgelegt, um die Bürgerinnen und Bürger in Zeiten von Energiekrise und Inflation finanziell zu unterstützen. Teilweise sind die Hilfen schon ausbezahlt worden, teilweise steht das Geld noch aus. Einige Maßnahmen sind bis jetzt auch nur geplant.
Diese Entlastungen kommen noch
- Die Gas-, Fernwärme- und Strompreisbremse
- Sonderzahlung für Gaskunden
- Umsatzsteuersenkung auf Gas/Fernwärme
- Energiepauschale für Studierende und Fachschüler
- 49-Euro-Ticket
- Freiwillige Zahlung des Arbeitgebers
Diese Entlastungen gab es schon
Preisbremse für Gas, Strom und Fernwärme
Die Gaspreisbremse kommt im März, gilt dann aber rückwirkend ab Januar. Dabei wird der Jahresverbrauch eines Haushalts anhand vorheriger Abrechnungen geschätzt und der Gaspreis wird für 80 Prozent davon auf zwölf Cent je Kilowattstunde begrenzt. Die Entlastung gilt zunächst bis April 2024. Wer seinen Verbrauch unter die 80-Prozent-Marke absenkt, bekommt die eingesparten Kilowattstunden zum vollen Vertragspreis des Energielieferanten gutgeschrieben.

Der Preis für Fernwärme wird bei 9,5 Cent je Kilowattstunde für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gedeckelt.
Neu ist: Auch wer mit Heizöl, Pellets oder Flüssiggas heizt, soll finanziell entlastet werden. Aber nur, wenn er bis zum 1. Dezember 2022 mehr als das doppelte im Vergleich zum Vorjahr gezahlt hat. Wann die Entlastung kommt, ist jedoch ungewiss. Bund und Länder streiten noch über die Referenzpreise für die Entlastung. Wer von der Entlastung profitieren möchte, muss dann einen Antrag im jeweiligen Bundesland stellen, in dem er oder sie lebt, die Länder organisieren die Auszahlung, sobald es eine Einigung mit dem Bund gibt.
Ähnlich wie die Gaspreisbremse funktioniert auch die Strompreisbremse. Sie gilt ebenfalls ab Januar und begrenzt für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs den Strompreis auf 40 Cent je Kilowattstunde.

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Sonderzahlung für Gas- und Wärmekunden
Als kurzfristiges Hilfsangebot hat der Staat für Kunden, die mit Gas oder Fernwärme heizen, die Abschlagszahlung für Dezember 2022 übernommen. Folgende Abrechnungsmodalitäten sind möglich:
- Der Energieversorger stellt direkt dem Bund den Abschlag in Rechnung; der Kunde zahlt elf Monatsabschläge
- Dem Kunden wird der Abschlag bei der nächsten Abrechnung gutgeschrieben
- Der Kunde erhält vom Energielieferanten eine Sonderzahlung
Fernwärmekundinnen und Fernwärmekunden erhalten dagegen einen Pauschalbetrag als Entlastung. Dieser errechnet sich aus dem im September gezahlten Abschlag zuzüglich 20 Prozent davon, um voraussichtliche Preissteigerungen zu berücksichtigen.
(Weitere Erläuterungen zu den sogenannten Dezemberhilfen finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung).
Steuersenkung auf Gas und Fernwärme
Die Umsatzsteuer für Gas- und Fernwärme ist rückwirkend zum 1. Oktober 2022 bis Ende März 2024 von 19 auf sieben Prozent gesenkt worden. Auf den ersten Blick nur eine Steuererleichterung für die Unternehmen. Jedoch erwartet die Bundesregierung, dass die Steuersenkung eins zu eins an die Verbraucher in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz weitergegeben wird.
Einmalzahlung für Studierende und Fachschüler
Wer studiert oder eine Fachschule/Fachoberschule besucht, hat Anspruch auf eine Einmalzahlung von 200 Euro. Bund und Länder haben sich aber noch nicht darauf geeinigt, wie das Geld ausgezahlt werden soll. Aktuell wird eine Plattform aufgebaut, über die die Anträge gestellt werden können. Das Bundesbildungsministerium beantwortet auf seiner Internetseite Fragen zur Einmalzahlung.
Das 49-Euro-Ticket
Immerhin steht der Name fest: Die bundesweit gültige Monatsfahrkarte zum Flatrate-Preis heißt Deutschlandticket und kommt als Nachfolgerin des 9-Euro-Tickets. Die Frage ist nur: Wann? Die rheinland-pfälzische Mobilitätsministerin Katrin Eder (Grüne) rechnet mit einem Start zum 1. Mai. Es kann aber auch später werden. Wie ihr Stuttgarter Amtskollege Winfried Herrmann (Grüne), fordert auch Eder weitere Bundesmittel für den Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs, damit das Deutschlandticket auch auf dem Land ein Erfolg wird.
Freiwillige Zahlung vom Arbeitgeber
Bis zu 3.000 Euro können Betriebe und Unternehmen bis Ende 2024 ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei gewähren - die sogenannte Inflationsausgleichsprämie. Diese Leistung ist aber freiwillig.