Viele offenen Fragen bei der Entlastung von Besitzern von Pelletheizungen (Foto: picture-alliance / Reportdienste, Picture Alliance)

Umsetzung der Energiepreisbremse

Entlastung bei Öl- und Pelletheizungen - viele offene Fragen

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Martin Heuser
Martin Heuser ist Redakteur bei SWR Aktuell in Rheinland-Pfalz (Foto: SWR)

Mitte Dezember 2022 hatte die Bundesregierung beschlossen, auch Besitzer von Öl-, Flüssiggas- und Pelletheizungen zu entlasten. Bei der Umsetzung hakt es aber.

Heribert Müller aus Bickenbach (Rhein-Hunsrück-Kreis) hat gerade in der Raiffeisen-Zentrale 3,5 Tonnen Pellets gekauft. 479 Euro hat die Tonne jetzt im Januar gekostet. Im Juni 2022 waren es noch 389 Euro gegenüber 195 Euro im September 2021. Damit habe er noch günstig gekauft, schließlich habe der Preis im vergangenen Jahr zeitweise bei mehr als 900 Euro gelegen, meint Müller.

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Doch mit seinem Juni-Einkauf wird Müller nicht in den Genuss der geplanten Entlastung kommen. Denn er kann nur Rechnungen bis zum Stichtag 1. Dezember 2022 geltend machen und dabei muss der Preis pro Tonne doppelt so hoch wie in 2021 gewesen sein (siehe Infokasten). Hätte er im Juni 390 Euro bezahlt, wäre der Preis exakt doppelt so hoch gewesen - so fehlt ihm fehlt nur ein einziger Euro!

Auch Peter Assmann, Geschäftsführer der Raiffeisen Hunsrück Handelsgesellschaft mbH, ärgert sich. Mit der von der Bundesregierung geplanten Regelung würden Kunden bestraft, "die gar nicht in 2021 gekauft haben, weil sie sehr sparsam mit der Energie umgegangen sind". Viele Kunden würden zu ihm mit Fragen zum Entlastungspaket kommen, dabei seien die Details noch völlig unklar.

Details der Entlastung noch nicht geregelt

Klar ist bislang nur, dass die Ampelkoalition in Berlin für das Entlastungspaket für Öl-, Pellets- und Flüssiggas-Heizungen 1,8 Milliarden Euro aus einem Härtefallfonds bereitstellen will. Doch wie es umgesetzt wird, ist noch offen. So fehlt zum Beispiel eine schriftliche Bund-Länder-Vereinbarung, denn die Auszahlung der Hilfen erfolgt über die Länder.

Bei welchem Ministerium in Rheinland-Pfalz die Besitzerinnen und Besitzer solcher Heizungen ihre Anträge stellen müssen, ist zwar klar - nämlich dem Sozialministerium von Minister Alexander Schweitzer (SPD). Allerdings können die Mitarbeiter dort auch noch nichts tun, weil die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern fehlt.

Besitzer von Ölheizungen müssen noch auf Entlastung warten (Foto: dpa Bildfunk, Picture Alliance)
Besitzer von Ölheizungen müssen noch auf Entlastung warten

Unterschiedliche Heizsysteme

Dass eine Entlastung für Öl, Pellets und Flüssiggas aus Gerechtigskeitsgründen sinnvoll ist, zeigen Zahlen aus Rheinland-Pfalz: Während bundesweit mehr als die Hälfte der Haushalte mit Gas heizen (52,1 Prozent), sind es in der Region Trier/Hunsrück gerade mal ein knappes Viertel (23,4 Prozent). Mehr als die Hälfte (55,7 Prozent) heizt hier mit Öl, der Rest entfällt auf andere Heizformen wie Pellets, Wärmepumpen und Strom (Quelle: statistikportal.de; alle Zahlen sind von 2018. Die Erhebung aus 2022 wird gerade ausgewertet).

Überhaupt wird in ländlichen Regionen häufiger mit Öl geheizt als in Ballungszentren. So hat der Landkreis Bernkastel-Wittlich mit nur 10,3 Prozent den niedrigsten Anteil an Gasheizungen, den höchsten Wert im Land hat Neustadt an der Weinstraße mit fast 75 Prozent. Bei den zwischen 2016 und 2020 erstellten Wohnungsneubauten in Rheinland-Pfalz dominieren dagegen die Energieträger Gas und Wärmepumpen.

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