Hände einer alten Person halten Geldscheine (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance / Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa | Sebastian Willnow)

FAQ zu Hilfen der Politik

Welche Maßnahmen schon umgesetzt wurden

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Rafaela Rübsamen
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Martin Heuser
Martin Heuser ist Redakteur bei SWR Aktuell in Rheinland-Pfalz (Foto: SWR)

Gas- und Strompreisbremse, Energiepauschale, 49-Euro-Ticket: Diese Maßnahmen sollen Menschen und Unternehmen entlasten. Noch ist aber nicht bei allem klar, wann die Hilfe kommt.

Kindergeld wurde erhöht

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es mehr Kindergeld und zwar 250 Euro pro Kind im Monat - ein Plus von 31 Euro im Monat. Die bisherige Staffelung nach der Zahl der Kinder entfällt.

Bürgergeld ersetzt Hartz IV

Hartz IV (auch Arbeitslosengelt II genannt) ist Geschichte und wird seit dem 1. Januar durch das Bürgergeld ersetzt. Arbeitssuchende und bedürftige Menschen erhalten nun 502 Euro im Monat, 53 Euro mehr als bisher. Bezieher des Bürgergeldes müssen im ersten Jahr Ersparnisse bis 40.000 Euro nicht für den eigenen Unterhalt aufbringen. Anschließend wird das sogenannte Schonvermögen auf 15.000 Euro im Jahr gesenkt.

Energiepauschale für Rentner

Hier lohnt das Nachprüfen: Rentnerinnen und Rentner in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg sollten bis zum 15. Dezember vergangenen Jahres 300 Euro als Entlastung erhalten haben. Die 300 Euro müssen versteuert werden!

Heizkostenzuschuss auf das Wohngeld

Wer Wohngeld bezieht, erhält aus dem dritten Entlastungspaket einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 415 Euro für Alleinstehende. Bei einem Zwei-Personen-Haushalt erhöht sich die Auszahlung auf 540 Euro. Für jede weitere Person, die im selben Haushalt lebt, kommen nochmals je 100 Euro dazu. Ursprünglich sollte das Geld bereits im vergangenen Jahr ausgezahlt werden. In Rheinland-Pfalz läuft die Auszahlung seit dem 15. Januar.

Entlastungen bei der Steuererklärung für 2022

Für das Steuerjahr 2022 gilt seit dem 1. Juli ein höherer Grundfreibetrag von jetzt 10.347 Euro. Wer mit seinen Einnahmen darunter liegt, muss keine Einkommenssteuer zahlen. Um die gestiegenen Spritpreise auszugleichen, hat die Bundesregierung außerdem die Pendlerpauschale von 30 auf 38 Cent pro gefahrenen Kilometer erhöht. Zusätzlich steigt der Pauschalbetrag der sogenannten Werbungskosten für Arbeitnehmer von 1.000 auf 1.200 Euro. Diesen Betrag können Arbeitnehmer von der Steuer absetzen, ohne höhere Kosten nachweisen zu müssen.

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Einmalzahlungen

Alle einkommenspflichtigen Arbeitnehmer sollten bereits im September 2022 die Energiepauschale von 300 Euro über ihren Arbeitgeber ausgezahlt bekommen haben. Auch auf das Kindergeld gab es einen sogenannten Kinderbonus von 100 Euro pro Kind.

Wer Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II und Grundsicherung bezieht, erhielt eine Einmalzahlung von 200 Euro. Ebenfalls einmalig gab es im Juli 100 Euro für alle Menschen, die Arbeitslosengeld I empfangen. Für Geringverdiener stieg die Einkommensgrenze von 1.300 auf 1.600 Euro. Ab 2023 sind die Sozialversicherungsabgaben bis zu einem Einkommen von 2.000 Euro reduziert.

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