Die Vertrauensfrage soll am Mittwoch beantragt und am kommenden Montag gestellt werden. Dann ist der Weg frei für Neuwahlen, die voraussichtlich am 23. Februar stattfinden. Für die Parteien bedeutet das, es steht Wahlkampf an. Und für die Bürgerinnen und Bürger: haufenweise Plakate an Bäumen, Straßenlaternen oder Hauswänden. Wann es damit aber genau losgeht, dafür haben die Kommunen jeweils ihre eigenen Vorgaben.
SWR-Reporter Oliver Diesem fasst die Regelungen mehrerer Kommunen zusammen:
Sechs Wochen vor der Wahl geht es vielerorts los
Für viele Städte und Gemeinden gilt: Sechs Wochen vor der Wahl darf mit dem Plakatieren begonnen werden. Stichtag ist also vielerorts der 11. Januar. Das gilt beispielsweise für Wertheim, Bad Mergentheim (beide Main-Tauber-Kreis) und Eppingen (Kreis Heilbronn). Gerade für Wertheim gilt aber auch: Offizielle Genehmigungen gibt es erst, wenn der 23. Februar als Wahltermin bestätigt ist.
Genaue Regelungen sind Sache der Kommunen
Einen Tag später ist man in Öhringen (Hohenlohekreis) dran - und wiederum eine Woche früher in Crailsheim (Kreis Schwäbisch Hall). Denn dort gilt statt sechs eine Frist von sieben Wochen, es kann also schon ab dem 5. Januar losgehen. Keine Sperrfristen gibt es dagegen in Künzelsau (Hohenlohekreis). Wer seine Plakate allerdings früher als sechs Wochen vor dem Wahltermin aufhängen will, der muss Gebühren zahlen. Nach dieser Frist fallen keine extra Kosten mehr an.
Wann es in Heilbronn losgehen kann, das ist noch offen. Die Termine dazu befinden sich laut Stadt noch in der Absprache. Allerdings muss niemand befürchten, dass der abendliche Glühwein von der Bundestagswahl gestört wird: Wahlkampf auf dem Weihnachtsmarkt ist in Heilbronn prinzipiell untersagt.