Nach den gewaltsamen Ausschreitungen am politischen Aschermittwoch in Biberach sind laut Staatsanwaltschaft 41 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Die Tatvorwürfe aus Biberach reichen laut Staatsanwaltschaft von Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte bis hin zur öffentlichen Aufforderung zur Begehung einer Straftat. Auch gegen zwei Polizisten werde nach Vorwürfen von Demonstranten wegen Körperverletzung im Amt ermittelt. Es sei ein großer Komplex, sagte ein Staatsanwalt bei der Jahrespressekonferenz am Dienstag.
Mehrere Tatverdächtige mittlerweile identifiziert
23 Tatverdächtige habe die Polizei in Ulm mittlerweile identifiziert, so die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass ein Teil der Ermittlungen vermutlich mit Strafbefehlen enden werde, ein anderer mit Gerichtsverhandlungen. Am Aschermittwoch war eine nicht angemeldete Protestaktion in Biberach an der Riß eskaliert. Polizisten wurden verletzt, Beamte setzten Pfefferspray ein. Die Grünen sagten deshalb ihren politischen Aschermittwoch in der Stadt ab.
Ermittlungen wegen Ausschreitungen an Aschermittwoch Proteste in Biberach: Kretschmann bereut, nicht vor Ort gewesen zu sein
Die Absage des Politischen Aschermittwochs der Grünen vor einigen Wochen hallt noch immer nach. Jetzt hat sich einer der Redner, Ministerpräsident Kretschmann, zur Sache geäußert.
2023 immer mehr Straftaten im Internet
Mehr als 28.000 Verfahren sind im vergangenen Jahr bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg eingegangen, etwa 600 mehr als im Vorjahr. Ein neuer Rekord, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag bei ihrer Jahrespressekonferenz außerdem mit. Einen einzelnen Grund für die steigenden Fallzahlen konnte Alexander Boger, Leiter der Staatsanwaltschaft Ravensburg, nicht ausmachen. Insgesamt nähmen Straftaten im Internet deutlich zu. Den größten Anteil unter den Fällen machen laut Statistik Verkehrsdelikte aus, gefolgt von Fällen um Betrug, Diebstahl und Drogen. In insgesamt 29 Verfahren des vergangenen Jahres ging es um Mord und Totschlag.
In diesem Jahr könnte die geplante Teil-Legalisierung von Cannabis dazu führen, dass die Staatsanwaltschaft weniger Drogendelikte verfolgen müsse, so Boger. Ab dem 1. April soll nach Plänen der Bundesregierung der Besitz von kleinen Mengen Cannabis erlaubt sein.