Baden-Württemberg fordert gemeinsam mit drei weiteren Bundesländern, die Isolationspflicht für Corona-Infizierte abzuschaffen. Dies sei ein nötiger Schritt um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. In einem Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) fordern die vier Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder am Dienstag dem Vorbild Österreichs zu folgen, wo bereits seit August keine Absonderungspflicht mehr gilt. Das betrifft auch Menschen, die mit Corona infiziert sind und Krankheitssymptome haben.
Lauterbach weist Vorstoß zur Isolationspflicht direkt zurück
Bundesgesundheitsminister Lauterbach wies den Vorstoß - die Isolationspflicht zu beenden - umgehend zurück. "An die Corona-Isolationspflicht werden wir nicht herangehen", sagte er in Berlin.
Angesichts momentan steigender Fallzahlen wolle man "nicht noch Öl ins Feuer gießen" und das Risiko erhöhen, dass es in Betrieben oder bei Zusammenkünften zu Infektionen komme. Daher sei es nicht sinnvoll, auf die Isolationspflicht zu verzichten.
Lucha fordert Eigenverantwortung Infizierter
Laut Landesgesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) müsse eine Corona-Infektion irgendwann wie eine andere Infektionskrankheit behandelt werden. Sich verpflichtend fünf Tage abzusondern, gehöre dann nicht mehr dazu. Stattdessen sollten diejenigen die krank sind, freiwillig zu Hause bleiben - im Sinne der Eigenverantwortung. Lucha und seine Amtskollegin aus Schleswig-Holstein und die Amtskollegen aus Hessen und Bayern fordern von Bundesgesundheitsminister Lauterbach, die Regel bis spätestens 10. Oktober zu ändern. In einem Brief, der dem SWR vorliegt, begründen sie: Ein Großteil der Bevölkerung sei durch die Impfung oder eine Infektion immunisiert, das Gesundheitssystem nicht überlastet.
Deshalb schlagen die Landesgesundheitsminister vor, Regeln wie in Österreich einzuführen. Dort gilt seit August für Corona-Infizierte FFP2-Maskenpflicht und ein Besuchsverbot, etwa von Pflegeeinrichtungen oder Kliniken. Zur Arbeit dürfen Infizierte mit Schutzmaßnahmen aber grundsätzlich gehen - die Fallzahlen seien durch die österreichische Regelung bisher nicht gestiegen.
Derzeit müssen sich in Deutschland an Corona erkrankte Personen auch ohne Krankheitssymptome mindestens fünf Tage nach dem positiven Testergebnis isolieren, weil sie ansteckend sein könnten.
BW ändert bislang wenig an den Corona-Regeln
Die Landesregierung hat am Dienstag in Stuttgart eine neue Corona-Verordnung beschlossen, nach der die derzeit in Baden-Württemberg geltenden Regelungen ab Oktober weitgehend beibehalten und lediglich an das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes angepasst werden.
Demnach wird es in Baden-Württemberg vorerst keine Maskenpflicht in Restaurants und Geschäften geben.
Kretschmann: Bundesregierung nun zuständig
Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) thematisierte die Entscheidung der Landesregierung auf einer Pressekonferenz am Dienstag: "Wenn ich es richtig im Kopf habe, ändert sich nichts", so der Ministerpräsident. Man müsse sehen, dass nun die Bundesregierung das Vorgehen in der Pandemie in die Hand genommen habe. "Für strategische Fragen ist sie jetzt selber zuständig", so der Ministerpräsident. Baden-Württemberg befände sich weiterhin in einem "Übergang zur Endemie". Bis Ende November wären nun "Restmaßnahmen" da. Dann müsse man die neuen Entwicklungen betrachten und Konsequenzen ziehen. Eine Überlastung der Kliniken sei derzeit nicht zu befürchten, da die neuen Omikron-Varianten zwar ansteckend seien, aber nicht zu gravierenden Erkrankungen führten.
Landesgesundheitsminister Lucha hatte aber vor kurzem weitere Regeln in Aussicht gestellt, sollte sich die Infektionslage im Herbst und Winter erheblich verschlechtern. Die Sieben-Tage-Inzidenz in Baden-Württemberg lag am Montag bei 273,6, in der Vorwoche noch bei 187,1.
Landkreistag begrüßt Initiative
Der Landkreistag in Baden-Württemberg unterstützte die Initiative der vier Länder. "Die Absonderungsmaßnahmen greifen in der Regel zu spät, um Infektionen zu vermeiden", sagte Verbandschef Joachim Walter. "Außerdem belasten die durch Absonderungen bedingten Personalausfälle insbesondere das medizinische Versorgungssystem und stellen ein Risiko für die kritische Infrastruktur dar." Der Tübinger Landrat pflichtete Lucha bei: "Wie bei jeder Infektionskrankheit muss auch bei Corona wieder der Grundsatz gelten, dass wer krank ist, zu Hause bleibt, und wer gesund ist, normal arbeitet."
Bundesweit neue Regeln im Herbst und Winter
In Deutschland gelten im Herbst und Winter wieder bestimmte Masken- und Testpflichten gegen Corona. Diese wurden auf Bundesebene beschlossen und sehen neue Regeln zum Umgang mit der Pandemie vor. Deutschlandweit gilt etwa eine Maskenpflicht in Fernzügen, Kliniken und Arztpraxen. Lockdowns, Betriebs- oder Schulschließungen soll es nicht mehr geben.