Das Landgericht plant Urteile wegen Angriffen auf Polizisten vor der Trierer Disco "Secret Club" zu verkünden. (Foto: SWR, Marc Steffgen)

Nach Angriffen auf Polizisten an Weiberfastnacht 2023

Urteile im Trierer Disco-Randale-Prozess: Zwei Haftstrafen

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Nicole Mertes
Nicole Mertes arbeitet als Redakteurin im SWR Studio Trier (Foto: Nicole Mertes)

Im Prozess um Randale und Angriffe auf Polizisten vor einer Discothek in Trier-West hat das Landgericht Trier die Urteile verkündet. Zwei der elf Angeklagten wurden zu Gefängnisstrafen verurteilt.

Der einzige erwachsene Angeklagte wurde zu einem Jahr und drei Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Der in Untersuchungshaft sitzende Jugendliche zu einem Jahr und sechs Monaten. Er hatte vor dem Urteil die Gelegenheit zum letzten Wort genutzt und sich entschuldigt. Es tue ihm von Herzen leid. Da der damals 16-Jährige bereits länger in Untersuchungshaft sitzt, bleibt eine Reststrafe von fünf Monaten und zwei Wochen, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird. Das heißt: Er bleibt weiter in Haft.

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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie Polizeibeamte angegriffen haben. Sie wurden wegen Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt. Die weiteren minderjährigen Angeklagten wurden zu Sozialstunden und Geldstrafen verurteilt wegen versuchter Körperverletzung. Bei einigen Jugendlichen kam Landfriedensbruch hinzu.

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Richter schildert ausführlich die Tatnacht vor Disco in Trier-West

In seiner Urteilsbegründung schilderte der Vorsitzende Richter Günther Köhler ausführlich, was sich in der Tatnacht an Weiberfastnacht 2023 nach Überzeugung des Gerichts abgespielt hatte. Wie einzelne Angeklagte Polizisten, die wegen eines Falls von Körperverletzung in der Disco alarmiert worden waren, angegriffen und geschlagen hätten.

Er beschrieb, wie die Polizeibeamten dann aus einer Gruppe von mindestens 30 Leuten mit Flaschen und anderen Gegenständen beworfen worden seien. Der Vorfall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt.

Zehn Jugendliche und Heranwachsende sowie ein Erwachsener erwarten das Urteil. (Foto: SWR, Ludger Peters)
Zehn Jugendliche und Heranwachsende sowie ein Erwachsener erwarten das Urteil.

Erwachsener Angeklagter habe Jugendliche angestachelt

Der Richter warf dem einzigen erwachsenen Angeklagten vor, dass er die Jugendlichen angestachelt und aufgewiegelt habe, statt die Situation zu entschärfen. Den Jugendlichen, die angeklagt waren, sagte er, er hoffe, dass sie aus dieser Sache für ihre Zukunft lernen und ihre Chance nutzen würden.

Richter richtet mahnende Worte an erwachsenen Angeklagten

Der Richter ermahnte vor allem den einzigen erwachsenen Angeklagten eindringlich. Es sei das letzte Mal, dass in seinem Fall ein Alkoholwert von mehr als 2 Promille als strafmildernd gewertet würde. Der Angeklagte sei schon einmal wegen Körperverletzung verurteilt worden und die Tat in Trier-West sei während der Bewährungszeit gewesen.

Er habe schon einmal einen Menschen im Suff zusammengeschlagen und noch auf ihn eingetreten, als er schon am Boden gelegen habe. Von einem Erwachsenen würde man ein anderes Verhalten erwarten, sagte der Richter. Stattdessen sei er, als sein ebenfalls angeklagter Sohn ihn angerufen habe, direkt auf die Polizeibeamten losgegangen, habe einen Polizeibeamten mit der Faust ins Gesicht geschlagen und die Jugendlichen angestachelt.

Was Sie gemacht haben, ist Selbstjustiz.

Der Richter fand deutliche Worte zum Verhalten des angeklagten Erwachsenen. "Natürlich wollten Sie ihrem Sohn helfen. Was macht ein fürsorglicher Vater? Man tritt besonnen auf, besänftigt die Gemüter, bittet die anwesenden Polizisten um Aufklärung und sagt seinem Sohn, dass man das noch vor Ort zur Anzeige bringen wird. Aber was Sie gemacht haben, ist Selbstjustiz."

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Viele Zuschauer im Prozess

Schon eine Stunde vor dem Termin der Urteilsbegründung war die Lobby des Gerichts voller Angehöriger und Freunde des Angeklagten. Der Zuschauerraum im größten Saal des Landgerichts war bis auf den letzten Platz besetzt. Es konnten nicht alle hinein.

Trier

Nächste Woche Urteil Prozess-Disco-Randale Trier: Staatsanwaltschaft und Anwälte haben plädiert

Im Prozess wegen eines Angriffs auf Polizisten am Landgericht Trier haben Staatsanwaltschaft und Anwälte plädiert. In zwei Fällen wurden Haftstrafen gefordert.

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Eltern der angeklagten Jugendlichen reagieren erleichtert

Die Eltern der angeklagten Jugendlichen, die im Saal waren, atmeten erleichtert auf, als klar war, dass die Strafen für die meisten Angeklagten milder ausfielen als das, was die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Neun kamen mit einem pädagogischen Wochenende davon, einige mit 75 bis 150 Sozialstunden. Einzelne müssen zusätzlich 300 bis 500 Euro an den Polizeisportverein spenden.

Mehrere Angeklagte gehen in Revision

Sechs der Angeklagten haben Revision gegen das Urteil eingelegt, teilte das Landgericht im Nachgang zu dem Prozess mit. Auf die Revision hin überprüft der Bundesgerichtshof, ob es in dem Urteil des Landgerichts möglicherweise Rechtsfehler gibt. Kommt der Bundesgerichtshof zu dem Ergebnis, dass keine Rechtsfehler vorliegen, wird das Urteil rechtskräftig. Anderenfalls kann der Bundesgerichtshof das Urteil ganz oder teilweise aufheben und an das Landgericht zurückverweisen. In fünf Fällen sind die Urteile bereits rechtskräftig geworden, so das Landgericht.

Innenminister Ebling: Wichtiges und richtiges Zeichen

Der rheinland-pfälzische Innenminister, Michael Ebling (SPD), sieht in dem Urteil ein wichtiges und richtiges Zeichen. "Dass nach nicht einmal einem Jahr jetzt das Urteil gefallen ist, ist wichtig und das richtige Zeichen für alle Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, vor allem aber für die damals vor Ort eingesetzten Kräfte", sagte er nach dem Richterspruch. "Solche Angriffe auf unsere Polizeifamilie dürfen nicht geduldet werden und das Urteil zeigt, sie
werden auch nicht geduldet."

Trier

Prozess am Landgericht Trier Disco-Randale in Trier-West: Angeklagte kündigen Geständnisse an

Im Prozess wegen eines Angriffs auf Polizisten vor einer Trierer Diskothek haben am zweiten Prozesstag am Mittwoch Angeklagte Geständnisse angekündigt.

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Trier

Richter spricht von Teilgeständnissen Prozess um Disco-Randale in Trier-West: Angeklagte sagen erstmals aus

Im Prozess um einen Angriff auf Polizisten vor einer Trierer Diskothek haben mehrere Angeklagte ihre Versionen der Tatnacht geschildert. Es ging dabei auch um ihren Alkoholkonsum.

SWR4 RP am Mittwoch SWR4 Rheinland-Pfalz

Trier

Prozessbeginn steht noch nicht fest Landgericht Trier lässt Anklage nach Disco-Randale zu

Das Landgericht Trier hat die Anklage wegen des Angriffs auf Polizisten an Weiberfastnacht vor einer Diskothek in Trier-West zugelassen. Es soll vor der Jugendkammer verhandelt werden.

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Jugendlicher weiter in U-Haft Polizeiliche Ermittlungen nach Disco-Ausschreitungen in Trier abgeschlossen

Die Polizei hat die Ermittlungen nach den Ausschreitungen in Trier-West an Weiberfastnacht abgeschlossen. Die Ermittlungsergebnisse wurden an die Staatsanwaltschaft abgegeben.

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Trier

Aufarbeitung der Vorfälle von Weiberfastnacht Disko-Randale: Polizei zieht positive Bilanz ihrer verstärkten Arbeit in Trier-West

Vor drei Monaten hatte die Randale vor einer Diskothek in Trier-West für bundesweite Schlagzeilen gesorgt. Seitdem hat die Polizei viele Gespräche mit den Menschen vor Ort geführt.

Am Morgen SWR4 Rheinland-Pfalz

Trier

Auseinandersetzung vor Disco Trier-West nach Gewaltausbruch: Was die Menschen dort denken

In der Woche nach dem Angriff auf Polizisten in Trier-West gibt es im Viertel nur ein Thema. Kritik wird laut und ein ganzer Stadtteil fühlt sich zu Unrecht angeklagt. 
 

Am Mittag SWR4 Rheinland-Pfalz

Trier

ARD-Themenwoche: "Wir gesucht - was hält uns zusammen?" Leben in Trier-West: Große Gegensätze, große Herzen

Der Stadtteil Trier-West/Pallien ist geprägt von Gegensätzen. Es gibt die Sozialwohnungen und die Villen mit Blick über die Stadt. Trotzdem stehen die Bewohner zusammen.

Der Vormittag SWR1 Rheinland-Pfalz