+++ Update 15. Juli: Staatsanwalt fordert lebenslange Haft für Angeklagten +++
Plädoyers gehalten Amok-Prozess: Staatsanwalt fordert lebenslange Haft für Angeklagten
Der Prozess um die Amokfahrt in Trier nähert sich dem Urteil: Am Freitagvormittag wurden die ersten Plädoyers gehalten.
Der Angeklagte leide an einer paranoiden Schizophrenie, die seine Steuerungsfähigkeit bei der Tat eingeschränkt habe, sagte der Sachverständige Wolfgang Retz am Mittwoch vor dem Landgericht Trier.
Bizarrer Wahn: Angeklagter sieht sich als Opfer eines Komplotts
Bei dem 52-Jährigen sei ein "bizarrer Wahn" festzustellen. Er sehe sich als Opfer "eines groß angelegten Komplotts des Staates". Dieser Zustand habe sich über die Jahre verstärkt.
Der Angeklagte habe zuletzt geglaubt, er werde von Videokameras überwacht und abgehört. Die Mikrofone befänden sich in der Lüftung seines Autos.
Erst Therapie dann Haftstrafe
Sollte das Gericht dem Gutachter folgen, wird der Angeklagte bei einem Schuldspruch, zunächst in eine psychiatrische Einrichtung für Straftäter kommen.
Wird er dort tatsächlich geheilt, muss er danach seine Strafe in einem normalen Gefängnis absitzen. Gutachter Wolfgang Reitz geht allerdings davon aus, dass eine Therapie sehr lange dauern wird.
Angeklagter leugnet die Tat weiterhin Prozess zur Amokfahrt von Trier - Aussage der Psychologin bringt Angeklagten aus der Fassung
Im Prozess um die Trierer Amokfahrt hat am Mittwoch die Gefängnispsychologin des Angeklagten ausgesagt. Sie gab ein umfassendes Bild von der Persönlichkeit des Mannes.
Am vorherigen Verhandlungstag hatte bereits eine Gefängnispsychologin aus der Justizvollzugsanstalt Wittlich ausgesagt. Sie hatte den Angeklagten als "misstrauischen und argwöhnischen Mann" beschrieben. "Er glaubt, dass oft Dinge getan werden, um ihn zu schikanieren oder zu ärgern".
Gutachten soll Richtern bei Entscheidung über Unterbringung helfen
Die Anklage wirft dem mutmaßlichen Amokfahrer von Trier fünffachen Mord und versuchten Mord in 18 weiteren Fällen vor. Der Angeklagte soll im Dezember 2020 in der Trierer Innenstadt fünf Menschen überfahren und getötet haben. Viele weitere wurden an jenem Tag verletzt. Das Tatmotiv ist bislang unklar.
Das Gutachten soll den Richtern die Entscheidung darüber ermöglichen, ob der Angeklagte ins Gefängnis kommt oder in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird.
Angeklagter schweigt seit Prozessbeginn zu den Vorwürfen
Der gelernte Elektroinstallateur hatte zum Prozessbeginn erklärt, er wolle sich zu den Vorwürfen nicht äußern. Daran hat er sich bis heute gehalten - und dazu geschwiegen. Laut Anklage war der Deutsche zur Tatzeit alleinstehend, arbeitslos, ohne festen Wohnsitz und durch seine persönlichen Lebensumstände frustriert.
Mit dem Urteil im Amokverfahren vor dem Trierer Landgericht ist voraussichtlich im Sommer zu rechnen.