Menschen am Straßenrand feiern Karneval (Foto: picture-alliance / Reportdienste, Picture Alliance)

Kritik wegen verschärfter Vorschriften

Wird der Rosenmontagsumzug 2023 in Koblenz deutlich kürzer?

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Pia Nicoley

In Koblenz freuen sich die Karnevalisten auf die neue Session. Allerdings macht ihnen eine Gesetzesänderung Kopfzerbrechen, die eigentlich für mehr Sicherheit sorgen soll.

Grund für die Sorge der Arbeitsgemeinschaft Koblenzer Karneval (AKK) ist ein Erlass für große Brauchtumsumzüge in Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2018. Dieser betrifft nicht nur den Karneval, sondern auch andere Brauchtumsumzüge unter freiem Himmel, zu denen tausende Besucher kommen.

Motivwagen brauchen Betriebserlaubnis

Konkret geht es darum, dass alle am Umzug teilnehmenden Fahrzeuge eine offizielle Betriebserlaubnis brauchen - also auch die Motiv- und Komiteewagen, auf denen die Karnevalisten mitfahren. Diese befinden sich in der Regel auf landwirtschaftlichen Anhängern hinter den Zugmaschinen.

Rosenmontagsumzug in Koblenz: AKK kritisiert hohe Auflagen

In Koblenz könne etwa die Hälfte aller Teilnehmer am Koblenzer Rosenmontagsumzug die Originalpapiere für die Anhänger mit der entsprechenden Betriebserlaubnis aber nicht vorlegen, sagte Zugmarschall Olav Kullak dem SWR. In der Regel seien diese Fahrzeuge abgemeldet und würden meist nur für den Rosenmontagsumzug genutzt.

Für diese eine Fahrt im Jahr reiche es aus, wenn sie vor dem Umzug von einem Sachverständigen geprüft würden, findet Kullak. So sei es jahrzehntelang gehandhabt worden. Das offizielle Okay des Gutachters habe bislang als Betriebserlaubnis gegolten.

AKK-Präsident fordert Ausnahmeregelung vom Land

Wenn das nicht mehr so ist, befürchtet AKK-Präsident Christian Johann, dass am Rosenmontagszug 2023 in Koblenz deutlich weniger Festwagen teilnehmen. Eventuell würden auch Fußgruppen wegbleiben, die normalerweise hinter den Wagen herlaufen. Der Zug könnte also wesentlich kürzer ausfallen als gewohnt.

"Wir wollen ja nicht mit 120 Stundenkilometern über die Autobahn fahren."

Johann fordert vom Land eine Öffnungsklausel fürs Brauchtum - also eine Sonderregelung, wie es auch in Bayern der Fall sei. Es gehe lediglich darum, dass die Fastnachtswagen mit den Aufbauten von der Halle bis zum Zug und dann im Rosenmontagszug in Koblenz mitfahren könnten. "Wir wollen ja nicht mit 120 Stundenkilometern über die Autobahn fahren", so Johann.

Narren im Neuwieder Stadtteil Heimbach-Weis noch entspannt

Bei der Karnevalsgesellschaft 1827 Heimbach e.V. im Neuwieder Stadtteil Heimbach-Weis ist man dagegen noch relativ entspannt. Der Vorsitzende Philipp Ley sagte dem SWR, das man das Thema auf dem Schirm habe. Doch ganz so schwarz wie in Koblenz sehe man es nicht. Schließlich habe man im Mai den traditionellen Veilchendienstagsumzug nachholen können, ohne dass es dabei Probleme gegeben habe. Allerdings sagte Philipp Ley auch, dass man sich mit dem Thema befassen und sich Gedanken machen müsse.

Land RLP beharrt auf Betriebserlaubnis bei Umzügen

Das Verkehrsministerium stellt in einer Antwort auf eine Anfrage des SWR klar: Es wird in Zukunft auf der Betriebserlaubnis beharren. Für die Session 2018/2019 sei eine Ausnahmeregel ermöglicht worden, "auch, um den Vereinen eine großzügige Anpassungszeit von vier Jahren zu gewähren", heißt es wörtlich in der Antwort.

In der aktuellen Session werde jetzt die ursprüngliche Regel der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung greifen. Hierzu gehört demnach der Nachweis einer Betriebserlaubnis für alle eingesetzten Fahrzeuge.

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Die Karnevalisten in Koblenz wollen am 11. November ohne Pandemie-Auflagen in die neue Session starten. Auch bei anderen Vereinen in der Region gibt es bislang keine Einschränkungen.

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Die Koblenzer Karnevalisten hoffen auf jeden Fall, dass die kommende Session wieder traditionell mit Sitzungen, Rathauserstürmung und Rosenmontagszug gefeiert werden kann. Geplant ist die närrische Eröffnung am 11. November auf dem Münzplatz mitten in Koblenz mit der Kölschen Stimmungsband Cat Ballou.

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Pia Nicoley