Vor dem Landgericht in Zweibrücken soll geklärt werden, ob ein Pizzabäcker Waffen verkauft hat. (Foto: SWR)

Urteil am Landgericht Zweibrücken

Waffen verkauft - Haftstrafe für Pizzabäcker

Stand

Weil er Kriegswaffen in seiner Pizzeria verkauft hatte, hat das Landgericht einen Mann zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Der 53-Jährige hatte die Taten zugegeben.

Zudem muss der Mann 15.900 Euro Geldstrafe bezahlen. Er habe gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen, teilte das Gericht bei der Urteilsverkündung am Mittwoch mit. Entscheidend für das Strafmaß sei unter anderem der Verkauf eines Sturmgewehrs gewesen - das sei eine hochgefährliche Waffe.

Trotzdem sei die Strafe relativ gering ausgefallen, so das Gericht. Bis zu fünf Jahre Haft seien möglich gewesen. Es habe aber keine Vorstrafen gegeben und es habe sich nicht um einen gewerblichen Verkauf gehandelt. Eine Bewährungsstrafe sei nicht möglich gewesen, weil der Mann weitere Verkäufe geplant hätte und schnell zu den Geschäften bereit gewesen sei, obwohl er schon im Fokus der Ermittler war.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor zwei Jahre und zehn Monate Haft gefordert, die Verteidigung ein Jahr und acht Monate auf Bewährung.

Taten im Prozess zugegeben

Der Angeklagte hatte im Prozess zugegeben, Maschinenpistolen und Sturmgewehre in seiner Pizzeria im Kreis Kaiserslautern verkauft zu haben. Offen war lediglich die Frage, ob verdeckte Ermittler den Angeklagten zu den Waffenkäufen getrieben haben. Nach Vernehmung der zuständigen Beamten ist dieser Vorwurf vom Tisch.

Das Landgericht hatte sein Urteil ursprünglich bereits für Mitte Oktober angekündigt. Dann hieß es aber, die Kammer wolle weiteren Hinweisen nachgehen.

Sturmgewehre und Maschinenpistole

Die Staatsanwaltschaft warf dem 53-Jährigen vor, zwischen 2020 und 2022 in sieben Fällen Waffen samt Munition gewinnbringend verkauft zu haben. Dabei soll er einen Erlös von 15.900 Euro erzielt haben.

Unter den verkauften Waffen waren laut Staatsanwaltschaft verschiedene Pistolen, ein Revolver, zwei Sturmgewehre und eine vollautomatische Maschinenpistole.

Waffenkäufer war V-Mann der Polizei

Einer der Waffenkäufer war ein sogenannter V-Mann - also Vertrauensmann - der Polizei. Durch ihn sind dann die illegalen Waffengeschäfte aufgeflogen.

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