Alte und mit Erde verkrustete Munition: Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat die Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Kampfmittelräumdienstes weitgehend eingestellt (Foto: picture-alliance / Reportdienste, Picture Alliance)

Staatsanwaltschaft Koblenz schließt Ermittlungen ab

Vorwürfe gegen Mitarbeiter des Kampfmittelräumdienstes nur teilweise bestätigt

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Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat die Ermittlungen gegen vier Mitarbeiter des Kampfmittelräumdienstes Rheinland-Pfalz abgeschlossen. Ihnen wurde vorgeworfen, unerlaubt Schusswaffen und Munition an sich genommen zu haben.

Vor mehr als zweieinhalb Jahren hatte die Staatsanwaltschaft Koblenz die Ermittlungen aufgenommen. Vorangegangen war seinerzeit eine anonyme Strafanzeige gegen drei ehemalige und einen aktiven Mitarbeiter des Kampfmittelräumdienstes des Landes. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Koblenz haben sich die erhobenen Vorwürfe wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz nur teilweise bestätigt.

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Verdacht gegen einen ehemaligen Mitarbeiter bestätigt

Nach Abschluss der Ermittlungen konnte lediglich gegen einen ehemaligen Mitarbeiter ein hinreichender Tatverdacht begründet werden, teilte die Koblenzer Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. In seiner Wohnung und in einem von ihm genutzten Wohnwagen wurden nach Angaben der Ermittler eine Waffe, Munition unterschiedlichen Kalibers und eine kleine Menge Sprengpulver aufbewahrt - ohne im Besitz einer hierfür erforderlichen Erlaubnis zu sein.

Ob diese Gegenstände aus Beständen des Kampfmittelräumdienstes stammten, konnte nicht geklärt werden. Das Amtsgericht Koblenz hat bereits einen rechtskräftigen Strafbefehl erlassen und eine Geldstrafe verhängt.

Munition in privaten Spinden auf der Arbeit entdeckt

Gegen zwei weitere Mitarbeiter hat das Amtsgericht Koblenz ebenfalls eine Geldstrafe wegen Unterschlagung verhängt, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit. In den privaten Spinden auf der Arbeit sind nach Angaben der Ermittlungsbehörde eine größere Menge dienstlich erlangter Munition gefunden worden. Diese wollten die Beschuldigten für eigene Zwecke zur Ausübung des privaten Schießsports verwenden. Allerdings habe ihnen dafür die waffenrechtliche Erlaubnisse gefehlt.

Einstellung des Verfahrens gegen den pensionierten Hauptbeschuldigten

Gegen den pensionierten Hauptbeschuldigten und einen weiteren ehemaligen pensionierten Mitarbeiter erfolgte nach Angaben der Staatsanwaltschaft zwischenzeitlich eine Einstellung des Verfahrens. Insbesondere bei dem Hauptbeschuldigten lagen waffenrechtliche Erlaubnisse sowie auch Genehmigungen des Dienstherrn vor. Diese haben ihn zum Besitz und auch zum Umgang mit diversen waffenrechtlich relevanten Gegenständen berechtigt, so die Koblenzer Staatsanwaltschaft.

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