Eine Frau aus Reichenbach an der Fils (Kreis Esslingen) ist vom Stuttgarter Landgericht zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die damals 34-Jährige war angeklagt, weil sie im Mai ihren Freund mit ihrem Auto angefahren, kilometerweit mitgeschleift und schließlich überfahren hatte. Der Mann starb später im Krankenhaus.
Die Angeklagte nahm das Urteil an und will nicht in Revision gehen. Am Mittwoch hatte sie sich vor Gericht noch entschuldigt. Es tue ihr leid, sagte sie zu den Angehörigen des Opfers. Sie könne die Tat nie wieder gut machen.
Was ist damals passiert? Frau rast mit Mann auf Motorhaube durch Reichenbach
Die Frau wurde nun wegen versuchtem Totschlag verurteilt. Der Todesfahrt soll ein Streit vorausgegangen sein, bei dem es um Eifersucht ging. Laut Aussage der Angeklagten stand ihr Partner, mit dem sie in einer "On-Off-Beziehung" war, an dem Tag der Tat plötzlich auf ihrem Balkon. Daraufhin hätte sie panisch das Haus verlassen und ihr Auto aus der Tiefgarage geholt.
Zeugen beobachteten, wie die Frau mit dem Mann auf der Motorhaube durch Reichenbach raste - nach der Einschätzung eines technischen Gutachters deutlich schneller als 30 Kilometer pro Stunde. Der Mann soll sich noch fast zwei Kilometer an der Motorhaube festgekrallt haben. Dann soll er abgerutscht, auf den Kopf aufgeschlagen und unter das Auto geraten sein. Auch hier wurde er noch einige Meter mitgeschleift.
Urteil für Todesfahrt in Reichenbach: Sechs Jahre Gefängnis
An dieser Stelle, erläuterte der Richter in seinem Urteil, sei die Tat "erkennbar vermeidbar gewesen". Denn bei solch einer langen Strecke hätte sich die Frau trotz ihrer Angst auch besinnen und anhalten können. Sie habe es zwar nicht darauf angelegt, dass ihr Partner sterbe, sagte der Richter bei seiner Urteilsverkündung vor dem Stuttgarter Landgericht, aber in dem Moment sei ihr das egal gewesen.
Die Angeklagte fuhr nach dem Vorfall erstmal weiter zu Bekannten, kurz darauf kam sie aber wieder an die Unfallstelle zurück und wurde dort von der Polizei festgenommen, hieß es in der Anklageschrift. Laut psychiatrischem Gutachten habe die Angeklagte rund um die Tat "verdächtige Erinnerungslücken" gezeigt. Die Frau gab an, sich an die entscheidenden Momente nicht erinnern zu können. Unter Tränen sagte die Angeklagte aus, dass der Mann doch hätte loslassen sollen. Sie räumte aber auch ein, dass sie hätte stehen bleiben sollen. "Ich würde alles tun, dass er noch lebt. Ich wollte ihm nie etwas tun", so die Angeklagte vor Gericht. Der Prozess war im Oktober gestartet.
Mann auf Motorhaube mitgeschleift Prozess gestartet: Frau aus Reichenbach/Fils soll Partner überfahren haben
Ein Streit in Reichenbach an der Fils endete im Mai tödlich. Deshalb muss sich eine 34-jährige Frau seit Montag vor dem Landgericht Stuttgart verantworten.
Schuldfähigkeit der Frau bei Todesfahrt nicht eingeschränkt
Der Gutachter gab an, dass er eine Psychose und eine akute Belastungsreaktion bei der Angeklagten nicht ausschließen könne. Das Urteil erkennt an, dass die Frau durch Gewalt und Stalking in ihren früheren Beziehungen, auch in der "toxischen Beziehung" mit dem Opfer am Tattag verängstigt war. Außerdem habe die Frau zum Zeitpunkt der Tat unter der Einwirkung von Amphetaminen gestanden. Diese hatte sie wohl noch mit ihrem Partner zusammen konsumiert.
Die Verteidigung hatte deshalb auf einen minderschweren Fall von Totschlag und dreieinhalb Jahre Haft plädiert. Für die Richter befindet sich der Fall aber im Regelstrafrahmen. Denn die Frau hätte zwar subjektiv Angst gehabt, eine komplette Panik und Desorientierung konnte das Gericht aber nicht feststellen. Deshalb sei auch die Schuldfähigkeit der Frau nicht eingeschränkt.
Führerschein weg nach dem Gefängnis
Wegen des Drogenkonsums hatte die zweifache Mutter am Tag der Tat außerdem ihren Führerschein abgeben müssen. Somit wurde der Frau auch noch ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr zur Last gelegt, weil die Todesfahrt ohne Fahrerlaubnis stattfand. Dafür wird ihr für ein halbes Jahr der Führerschein entzogen, sobald sie ihre Haftstrafe verbüßt hat.
Unklar bleibt nach dem Urteil, wie der Mann überhaupt auf die Motorhaube gelangen konnte. Nicht geklärt wurde, ob der Mann von sich aus dorthin gelangte oder ob die Frau ihn angefahren und er sich nur festgehalten hatte.