Die Wahl erfolgte einstimmig. Es waren 33 Mitglieder des Gemeinderats plus der stimmberechtige (noch)-Oberbürgermeister Peter Kurz (SPD) anwesend, damit war das Gremium beschlussfähig. Der Gemeinderat kam in der eigentlich sitzungsfreien Urlaubszeit zusammen, um diesen formalen Akt zu vollziehen.
Wahl war wegen Einspruchsfrist nötig
Der Einspruch beim Regierungspräsidium Karlsruhe gegen die Wahl am 9. Juli, bei der Specht gewählt worden war, ist vom Regierungspräsidium als unbegründet abgelehnt worden. Trotzdem musste die Wahl zum Amtsverwalter erfolgen, weil es gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums eine vierwöchige Einspruchsfrist gibt. Ohne eine Wahl zum bestellten Oberbürgermeister wäre die Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl deshalb nicht unmittelbar bestandskräftig gewesen, heißt es von Seiten der Stadt Mannheim.
Außerdem hat Peter Kurz (SPD) die Weiterführung der Geschäfte abgelehnt. Offiziell heißt die Funktion von Christian Specht "bestellter (Ober-)Bürgermeister".
Amtsgeschäfte können weiterlaufen
Ursprünglich hätte Christian Specht sein Amt am 4. August offiziell angetreten. Der langjährige 1. Bürgermeister Christian Specht, CDU, ist Nachfolger des scheidenden sozialdemokratischen Oberbürgermeisters Peter Kurz. Er war nicht mehr angetreten. Die Wahl zum Amtsverwalter ist für Mannheim wichtig, weil nur so die Amtsgeschäfte reibungslos weiterlaufen können.