Der Mannheimer Marktplatz ist häufig in Rauchschwaden gehüllt, wenn die vielen am Marktplatz ansässigen Grill-Restaurants Köfte, Shish Kebab oder Paprika auf den Grills zubereiten. Nach Anwohnerbeschwerden hatte der Gemeinderat der Stadt Mannheim im Jahr 2021 einen Bebauungsplan verabschiedet, der verhindern wollte, dass sich weitere Grillrestaurants in der Gegend ansiedeln. De facto ging es um ein Grillverbot mit Holzkohle oder Gas. Dagegen haben mehrere Gastronomen geklagt. Einer der Gastronomen hatte eine Normenkontrollklage beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) eingereicht. Sie wurde am Dienstag verhandelt.
Wegen der Gleichsetzung von Holzkohle mit Gas könnte es schwierig werden für die Stadt
Die Klagen haben den Vollzug des Bebauungsplans bisher verhindert. Und bei der Verhandlung am VGH am Dienstag zeichnete sich ab, dass auch weiterhin alles beim Alten bleiben könnte, bzw. sich weitere Grillrestaurants ohne Einschränkung ansiedeln können. Und zwar weil die Stadt keinen Unterschied gemacht hat zwischen Grillen mit Gas und Grillen mit Holzkohle. Ohne vorher ausreichend geprüft zu haben, ob es nicht doch einen Unterschied gibt.
Erzeugt Grillen mit Gas weniger Geruch?
Konkret heißt es im Bebauungsplan, dass "die gewerbsmäßige Verwendung von festen und gasförmigen Brennstoffen in Feuerstätten" für künftige Restaurants verboten sei. Im Kern geht es um die Fragen: Wenn der Rauch der Holzkohle wegfällt und nur noch mit Gas gegrillt wird: Wirkt sich das auf die Geruchsbelästigung aus oder nicht? Auf welcher Grundlage wurde Gas mit in die Verordnung einbezogen?
Die Grillanlagen selbst können nicht verboten werden
Das Gericht befand in der mündlichen Verhandlung, dass es durchaus möglich sei, vorsorglichen Emissionsschutz durch eine städtebauliche Verordnung zu betreiben. Allerdings stellte es fest, dass das nur "stoffbezogen" und nicht "anlagenbezogen" gehe. Sprich: den Einbau der Grillanlagen selbst kann die Stadt nach geltendem Recht nicht verbieten. Er muss noch nicht mal genehmigt werden. Außerdem stellte sich die Frage, ob es nicht "mildere Mittel" gegeben hätte, um die Luftverschmutzung durch Rauch-, Ruß-, Feinstaub- und Gerüche" zu mildern. Und um "gesunde Wohn-, Arbeits- und Aufenthaltsverhältnisse im Umfeld" sicherstellen. Beispielsweise Abluftreinigungsanlagen, bei denen mit einem technischen Fortschritt zu rechnen sei.
Gastronom: Wirtschaftliche Folgen unzumutbar - Anwohner: Zu wenig Kooperationsbereitschaft
Kläger vor dem VGH ist der Nachfolgebetrieb des früheren Café Journal, die Anggus Kebap & Restaurant GmbH. Das Unternehmen argumentiert, dass es nach Rücksprache mit der Stadt extra einen Gasgrill habe einbauen lassen. Die Folgen des Verbots seien für Gaststättenbetreiber unzumutbar.
Wolfgang Ockert hat für den Gewerbeverein Östliche Innenstadt das Problem in den vergangenen Jahren intensiv verfolgt. Er ist über das Verhalten der Gaststättenbetreiber verärgert. Er stelle deren wirtschaftlichen Interessen nicht in Frage, meint aber:
Entscheidung im Laufe der nächsten zwei Wochen
Während der Verhandlung am VGH wurde die Möglichkeit eines Vergleichs zwischen der Stadt und dem Kläger ins Auge gefasst. Die Vertreter der Stadt entschieden sich schließlich dagegen, weil sie für die Zukunft eine rechtssichere Lösung anstreben. Die Entscheidung soll im Verlauf der nächsten zwei Wochen bekannt gegeben werden. Falls sie zu Ungunsten der Stadt ausfällt, hoffen die Bürgervereine auf eine Revision.
Zwei weitere Klagen
Parallel zu dieser Klage gegen den Bebauungsplan vor dem VGH gibt es zwei weitere Klagen, informiert Wolfgang Ockert vom Gewerbeverein. Der Betreiber des früheren "Istanbul" wehrt sich gegen die Erfüllung der Auflagen auf gerichtlichem Weg und auch drei weitere Lokale gehen mit Hilfe von Anwälten gegen die Stadt Mannheim vor.
In Baden-Württemberg ist die Situation in Mannheim nur schwer mit anderen großen Städten vergleichbar. Eine solche Massierung von Grill-Restaurants gibt es offenbar weder in Stuttgart noch in Freiburg oder Karlsruhe. Außerhalb von Baden-Württemberg hatte Köln offenbar mit ähnlichen Problemen zu kämpfen. Dort hätten Abluftanlagen für eine Entspannung gesorgt, so Ockert. In Nordrhein-Westfalen habe es da baurechtlich keine Schwierigkeiten gegeben. In Baden-Württemberg dagegen schon.