Kommenden Sonntag (20. Oktober) findet in Rastatt die Teilwiederholung der Kreistags- und der Gemeinderatswahl in den Ortsteilen sowie die Wiederholung der Ortschaftsratswahlen vom 9. Juni statt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte die Kommunalwahl in Rastatt teilweise für ungültig erklärt.
Rund 1.000 Menschen hatten in den Stadtteilen bei der Kommunalwahl im Juni keine Briefwahlunterlagen bekommen. Sie konnten deshalb nicht wählen. Grund war laut Stadt Rastatt eine Panne beim Versand der Briefwahlunterlagen durch eine externe Firma. Daraus wurden Konsequenzen gezogen: Die Deutsche Post hat die Unterlagen für die Wahlwiederholung zugestellt. Anwälte prüfen momentan, ob die Stadt rechtliche Schritte einleiten kann.
Von der Neuwahl betroffen sind die Stadtteile Rauental, Niederbühl mit Förch, Plittersdorf, Ottersdorf und Wintersdorf. Erneut gewählt werden müssen dort die Vertreterinnen und Vertreter des Kreistags, des Rastatter Gemeinderats und die jeweiligen Ortschaftsräte. Die Kommunalwahl in der Rastatter Kernstadt bleibt dagegen gültig.
Gemeinderat beschließt auch Cuppamare-Nutzung für Schwimmunterricht Nach Panne bei Kommunalwahl in Rastatt: Wiederholung am 20. Oktober
Nach der Briefwahl-Panne in Rastatt soll die Kommunalwahl in den Stadtteilen am 20. Oktober wiederholt werden. Zudem soll es Schwimmunterricht für Rastatter Kinder in Kuppenheim geben.
Alte Wahlunterlagen von Wahl im Juni nicht gültig
Für die Wahl sind den Wahlberechtigten in den betroffenen Stadtteilen neue Wahlunterlagen zugesendet worden. Die alten Wahlunterlagen der Kommunalwahl am 9. Juni sind nicht mehr gültig. Wer keinen Wahlschein zugesendet bekommen hat, kann bis Samstag (19. Oktober), 12 Uhr, im Bürgerbüro der Stadt Rastatt (Herrenstraße 15) einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen.
Mit dem neuen Wahlschein kann laut der Stadt Rastatt auch gleich vor Ort gewählt werden. Die Briefwahl selbst kann im Bürgerbüro und den Ortsverwaltungen aber nur noch bis spätestens Freitagabend (18. Oktober), 18 Uhr, persönlich beantragt werden. Verlorene Wahlunterlagen werden nicht ersetzt.
Was mache ich, wenn ich bei der Neuwahl krank bin?
Wer plötzlich und unvorhergesehen am Wahltag krank wird, kann am Wahltag bis 15 Uhr die Briefwahl beantragen lassen. Eine bevollmächtigte Person kann die Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro anfordern und abholen. Die Vorlage eines ärztlichen Nachweises ist laut Stadt Rastatt erforderlich.
Die Wahlbriefe müssen am Wahltag bis spätestens 18 Uhr bei der Stadtverwaltung Rastatt am Marktplatz eingegangen sein. Später eingehende Wahlunterlagen werden bei der Stimmauszählung nicht mehr berücksichtigt.
Wo in Rastatt ist mein Wahllokal?
Auf der Wahlbenachrichtigung steht, in welchem Wahllokal gewählt werden kann. Die Stadt Rastatt bietet auf ihrer Website auch einen Wahllokalfinder an. Mithilfe der Wohnanschrift gibt er an, in welchem Wahllokal der Wahlberechtigte wählen kann.
Der aktuelle Stand der Auszählungen und die Ergebnisse zu den Kommunalwahlen finden sich online auf der Website der Stadt Rastatt. Die Auszählung beginnt am Montag (21. Oktober) ab 8 Uhr. Mehr Informationen zur Wahl hat die Stadt auch in einem ausführlichen FAQ zusammengefasst.