In einem Mordprozess am Donnerstagvormittag vor dem Landgericht Konstanz hat der 48-jährige Angeklagte zugegeben, seine damals von ihm getrennt lebende Ehefrau in Markdorf (Bodenseekreis) erschossen zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat ihn wegen Mordes angeklagt. Der Mann bestreitet, die Tat geplant zu haben.
Angeklagter lässt Erklärung verlesen
Der Angeklagte ließ vor Gericht nur eine schriftliche Erklärung durch seinen Anwalt vorlesen. Darin gestand er, seine 44-jährige Ehefrau mit mehreren Pistolenschüssen getötet zu haben. Er habe an dem Tag schon morgens Schnaps getrunken, sei auf Kokainentzug gewesen und habe in dem Geschäft eigentlich nur mit seiner Frau sprechen wollen, weil diese ihm den Umgang mit seinem elfjährigen Sohn verweigert habe.
Dann sei er durchgedreht und habe geschossen. Die Waffe, so behauptete der Angeklagte am Donnerstag in seiner Erklärung, habe er schon länger besessen - nicht um seine Frau zu töten, sondern weil er in seiner Heimat Albanien in eine Familienfehde verwickelt sei und man ihm Blutrache angedroht habe.
Mann soll Trennung nicht akzeptiert haben
Die Frau lebte seit der Trennung von ihrem Mann mit ihrem elfjährigen Sohn in Markdorf und arbeitete in einem Geschäft für Haushalts- und Schreibwaren. Nach den Schüssen auf seine Frau soll der Angeklagte gegenüber einer Zeugin gesagt haben: "Jetzt hat sie das, was sie verdient hat." Laut Staatsanwalt habe der Mann die Frau als seinen Besitz angesehen. Die Trennung habe ihn in seinem Selbstverständnis gekränkt. Aus Sicht des Staatsanwalts ist das ein klassischer Fall von Femizid. Er geht von einem geplanten Mord aus.
Frau hatte Ehemann schon vorher angezeigt
Nach der Tat soll der Mann in ein Taxi gestiegen sein und sich zum Polizeiposten Pfullendorf habe fahren lassen. Dort wurde er festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Er soll bereits vor der Tat gewalttätig gegen seine Frau gewesen sein. Sie hatte ihn mehrfach angezeigt, es gab einen Platzverweis gegen ihn.
Der Prozess ist auf fünf Tage angesetzt, es werden zwei Dutzend Zeugen gehört.