Martha Schwiering und Frank K. Peter verteidigen den Angeklagten im Amokprozess. Auch für sie sei es ein schwieriges Verfahren gewesen, sagen die Anwälte.

Nach Urteil im Amokprozess von Trier

Verteidiger des Angeklagten legen Revision ein

Stand

Nach dem Urteil zur tödlichen Amokfahrt in Trier am Dienstag hat die Verteidigung Revision eingelegt. Das teilte das Landgericht Trier am Morgen mit.

Der Amokfahrer war am Dienstag wegen mehrfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Zudem hatte das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt und wegen einer psychischen Erkrankung des 52-jährigen Angeklagten dessen Unterbringung in einem geschlossen psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

52-Jähriger leidet an Wahnvorstellungen

Der Mann leidet an einer paranoiden Schizophrenie mit Wahnvorstellungen - und hat im einjährigen Prozess zu den Vorwürfen geschwiegen.

Trier

Lebenslange Haft für Angeklagten Urteil nach Amokfahrt in Trier könnte Chance für Betroffene sein

Der Opferbeauftragte der Landesregierung hofft, dass die Betroffenen nach dem Urteil zur Amokfahrt zur Ruhe kommen. Triers Oberbürgermeister Leibe nennt die Strafe gerecht.

Gericht von Schuld überzeugt

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 mit seinem Geländewagen durch die Trierer Fußgängerzone raste, um möglichst viele Menschen zu töten oder zu verletzen. Bei der Tat starben fünf Menschen, darunter ein Baby. Zudem gab es zahlreiche Verletzte und Traumatisierte.

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Prozess-Tagebuch zur Amokfahrt in Trier Urteil: 52-Jähriger muss lebenslang in Haft

Im Prozess nach der Amokfahrt in Trier hat das Landgericht den Angeklagten wegen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

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