Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete an, den Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik unterzubringen und seinen Führerschein auf Lebenszeit zu entziehen.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 52-Jährige am 1. Dezember 2020 mit seinem Geländewagen durch die Trierer Fußgängerzone gerast war und dabei vorsätzlich fünf Menschen getötet und in 18 Fällen Menschen schwer verletzt hatte.
Gericht: Tatintensität wiegt schwer
Die besondere Schwere der Schuld begründete das Gericht damit, dass der Angeklagte innerhalb kürzester Zeit viele Menschen tötete und verletzte. Die Tatintensität in ihrer Gesamtschau wiege so schwer, dass eine normale lebenslange Freiheitsstrafe, bei der nach 15 Jahren eine Bewährung möglich wäre, nicht angemessen sei.
Gericht hat keine Zweifel an Schuld
In ihrer Urteilsbegründung ging die Vorsitzende Richterin noch einmal auf den Lebenslauf des 52-jährigen Angeklagten ein. Danach beschrieb die Richterin im Detail den Verlauf der Amokfahrt und wie die Polizeibeamten den Täter festnahmen.
Die Vorsitzende Richterin machte deutlich, dass das Gericht keinen Zweifel daran hegt, dass der Angeklagte die Tat begangen hat. Die Amokfahrt sei ein "Racheakt an der Gesellschaft" gewesen, denn zu keinem der Opfer habe der Angeklagte einen persönlichen Bezug gehabt. Die Tat, bei der er das Auto als Waffe eingesetzt habe, sei heimtückisch gewesen: Er habe die Arg- und Wehrlosigkeit ausgenutzt und die meisten Opfer am Rücken erwischt. "Es war kein Entkommen möglich", sagte die Vorsitzende Richterin.
Für die Angehörigen der Opfer, die zum Prozess gekommen waren, waren die Schilderungen nur schwer zu ertragen. Wolfgang Hilsemer, der bei der Amokfahrt seine Schwester (73) verlor und als Nebenkläger im Prozess dabei war, kann mit dem Richterspruch leben. "Damit bin ich zufrieden", sagte er. "Das Wichtigste für mich ist, dass er nicht mehr rauskommt." Er sei auch froh, dass er den Amokfahrer nun nicht mehr sehen müsse.
Petra Lieser, die Mutter der getöteten Studentin, sagte nach dem Urteil mit Tränen in den Augen: "Es ist gut, dass er weg ist. Ich habe auch lebenslänglich."
Verteidiger erwägt Revision einzulegen
Der Angeklagte selbst nahm die Verkündung des Urteils regungslos, aber aufmerksam hin. Er hatte sich auch über den gesamten Prozess hinweg nicht zu seinem Motiv geäußert. Einer seiner Anwälte sagte, sie hätten ihren Mandanten auf das Urteil vorbereitet.
"Wir haben im Vorfeld darüber gesprochen was passieren kann oder was passieren wird, insofern war er natürlich nicht überrascht."
Weiter sagte der Anwalt, die Verteidigung überlege noch, ob sie Revision einlege. Die Tendenz gehe dahin. Man wolle aber noch einmal darüber schlafen und auch darüber diskutieren.
Staatsanwaltschaft forderte lebenslange Freiheitsstrafe
Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten zuvor eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Außerdem, dass das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellt. Das bedeutet, dass der Angeklagte nicht schon nach 15 Jahren auf Bewährung aus dem Gefängnis kommt - sondern erst später.

Einig waren sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft dabei, dass der Angeklagte in eine forensisch-psychiatrische Klinik gehöre. Beide forderten eine Unterbringung in einer solchen Einrichtung, wo der Mann auch therapiert werden kann.
Verteidigung plädierte auf maximal 15 Jahre
Die Verteidiger sprachen sich gegen eine lebenslange Haft für ihren Mandanten aus. Sie plädierten für eine Haftstrafe von maximal 15 Jahren. Dafür argumentierten sie mit einem psychiatrischen Gutachten, das dem mutmaßlichen Amokfahrer Wahnvorstellungen und somit eine verminderte Schuldfähigkeit attestierte.

Angeklagter äußerte sich nicht zu Sache
Der 52-jährige Angeklagte hatte während des gesamten Prozesses keine Angaben zu den Beweggründen seines Handelns gemacht. Sein Schweigen hatte er nur gebrochen, als er im Juni versucht hatte, die Ausführungen einer Psychologin vor Gericht zu beenden.
Die Amokfahrt von Trier und ihre Folgen
Der Prozess um die Amokfahrt in Trier begann im August vergangenen Jahres. Das Gericht hörte mehr als 100 Zeugen. Zudem stellten Gutachter und Sachverständige ihre Berichte vor. Die Angehörigen der Opfer erfuhren während des Prozesses schmerzhafte Details zu der Tat, die vor Gericht noch einmal minutiös aufgearbeitet worden war.