"Dieser Vorfall lässt keinen kalt." Noch bevor Frank K. Peter, Verteidiger des mutmaßlichen Amokfahrers von Trier, sein Plädoyer begann, hat er klargestellt, dass der Prozess auch für die Verteidigung kein leichter gewesen sei.
Martha Schwiering, die zweite Pflichtverteidigern des Angeklagten, drückte den Opfern und Hinterbliebenen ebenfalls ihr Mitgefühl aus, bevor sie für ihren Mandanten plädierte. Das Plädoyer der beiden Verteidiger fiel dabei aber kurz und für Beobachter des Prozesses wenig überraschend aus.
Für den Anklagten forderte die Verteidigung kein konkretes Strafmaß, aber eine sogenannte zeitige Freiheitsstrafe. Das bedeutet: keine lebenslange Haft, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, sondern eine Freiheitsstrafe von maximal 15 Jahren.
Aufgrund seiner Wahnvorstellungen solle der Beschuldigte aber in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden. Eine besondere Schwere der Schuld sahen die Verteidiger nicht.
Dabei stützten sie sich vor allem auf das psychiatrische Gutachten eines Sachverständigen. Der hatte Ende Juni vor Gericht erklärt, dass der mutmaßliche Amokfahrer unter Wahnvorstellungen leide und deshalb nur vermindert schuldfähig sei.
Angeklagter bricht sein Schweigen nicht
Der Angeklagte hatte nach Verlesung der Plädoyers noch einmal die Möglichkeit erhalten, sich zu äußern. Er ergriff das letzte Worte aber nicht, schüttelte nur den Kopf. In den 40 Prozesstagen zuvor, hatte er sich nie zu den Vorwürfen geäußert.
Opferanwalt: "Fällt offensichtlich schwer, etwas Positives vorzutragen"
Thomas Roggenfelder vertritt im Prozess eine Nebenklägerin, die bei der Amokfahrt im Dezember 2020 verletzt wurde und dem Auto, das durch die Trierer Fußgängerzone raste, in letzter Sekunde ausweichen konnte. Der Anwalt hat eine klare Meinung zu den Plädoyers der beiden Verteidiger.
Unklar ob Gericht besondere Schwere der Schuld feststellt
Die Staatsanwaltschaft und die Anwälte der Nebenkläger hatten am 15. Juli 2022 eine lebenslange Freiheitsstrafe für den 52-Jährigen gefordert. Zudem solle das Landgericht Trier die besondere Schwere der Schuld feststellen.
Dies würde laut Strafrechtsexperten bedeuten, dass der Angeklagte für mindestens 20 bis 25 Jahre ins Gefängnis müsste. Denn bei einer besonderen Schwere der Schuld können Verurteilte erst später als sonst eine Freilassung auf Bewährung beantragen.
Ob das Gericht diese besondere Schwere der Schuld bei dem mutmaßlichen Amokfahrer feststellt, sei aber keinesfalls klar.
Großes Medienecho
Der Prozess gegen den 52-jährigen Mann aus Trier-Zewen läuft seit August vergangenen Jahres, also bereits seit fast einem Jahr. Hunderte Zeugen sind angehört worden, darunter viele Augenzeugen der Amokfahrt, Polizisten und Bekannte des Angeklagten. Der Fall hat auch in den Medien überregionales Interesse hervorgerufen.
Im Gedenken an die Opfer Dossier: Die Amokfahrt von Trier und ihre Folgen
Fünf Menschen werden am 1. Dezember 2020 in Trier Opfer einer Amokfahrt. Viele weitere werden verletzt. Eine Tat, die bis heute für Entsetzen sorgt.
Urteil am Dienstag erwartet
Mit Spannung wird deshalb auch auf den kommenden Dienstag geschaut: Da wird um 13 Uhr das Urteil im Prozess erwartet. Gerade für die Angehörigen der Opfer und weitere Vertreter der Nebenklage dürfte das eine gute Nachricht sein: Der lange Prozess war für viele eine große Belastung.
Der Angeklagte soll im Dezember 2020 in der Trierer Fußgängerzone fünf Menschen überfahren und getötet haben. Viele Weitere wurden verletzt oder traumatisiert. Sie leiden bis heute an den Folgen dieses schrecklichen Erlebnisses.