Angeklagter im Gerichtssaal beim Prozess zur Amokfahrt in Trier (Foto: SWR)

Pläydoyers der Verteidigung

Amokprozess in Trier: Verteidiger fordern maximal 15 Jahre Haft

Stand
AUTOR/IN
Christian Altmayer
Foto von Christian Altmayer, Redakteur bei SWR Aktuell im Studio Trier (Foto: SWR)
Maximilian Storr

Im Prozess um die Amokfahrt von Trier hat die Verteidigung des Angeklagten am Donnerstagmorgen ihre Plädoyers verlesen. Der Angeklagte schweigt weiter.


"Dieser Vorfall lässt keinen kalt." Noch bevor Frank K. Peter, Verteidiger des mutmaßlichen Amokfahrers von Trier, sein Plädoyer begann, hat er klargestellt, dass der Prozess auch für die Verteidigung kein leichter gewesen sei.

Martha Schwiering, die zweite Pflichtverteidigern des Angeklagten, drückte den Opfern und Hinterbliebenen ebenfalls ihr Mitgefühl aus, bevor sie für ihren Mandanten plädierte. Das Plädoyer der beiden Verteidiger fiel dabei aber kurz und für Beobachter des Prozesses wenig überraschend aus.

Die beiden Verteidiger das Angeklagten drückten den Angehörigen der Opfer ihr Mitgefühl aus, bevor sie das Plädoyer vortrugen. Für ihren Mandanten wollen sie eine lebenslange Freiheitsstrafe abwenden.  (Foto: SWR)
Die beiden Verteidiger das Angeklagten drückten den Angehörigen der Opfer ihr Mitgefühl aus, bevor sie das Plädoyer vortrugen. Für ihren Mandanten wollen sie eine lebenslange Freiheitsstrafe abwenden.

Für den Anklagten forderte die Verteidigung kein konkretes Strafmaß, aber eine sogenannte zeitige Freiheitsstrafe. Das bedeutet: keine lebenslange Haft, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, sondern eine Freiheitsstrafe von maximal 15 Jahren.

Aufgrund seiner Wahnvorstellungen solle der Beschuldigte aber in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden. Eine besondere Schwere der Schuld sahen die Verteidiger nicht.

Dabei stützten sie sich vor allem auf das psychiatrische Gutachten eines Sachverständigen. Der hatte Ende Juni vor Gericht erklärt, dass der mutmaßliche Amokfahrer unter Wahnvorstellungen leide und deshalb nur vermindert schuldfähig sei.

Angeklagter bricht sein Schweigen nicht

Der Angeklagte hatte nach Verlesung der Plädoyers noch einmal die Möglichkeit erhalten, sich zu äußern. Er ergriff das letzte Worte aber nicht, schüttelte nur den Kopf. In den 40 Prozesstagen zuvor, hatte er sich nie zu den Vorwürfen geäußert.

Sein Schweigen hatte er nur gebrochen, als er im Juni versucht hatte, die Ausführungen einer Psychologin vor Gericht zu beenden.

Opferanwalt: "Fällt offensichtlich schwer, etwas Positives vorzutragen"

Thomas Roggenfelder vertritt im Prozess eine Nebenklägerin, die bei der Amokfahrt im Dezember 2020 verletzt wurde und dem Auto, das durch die Trierer Fußgängerzone raste, in letzter Sekunde ausweichen konnte. Der Anwalt hat eine klare Meinung zu den Plädoyers der beiden Verteidiger.

"Ich persönlich fand das Plädoyer der beiden Kollegen von der Verteidigung sehr kurz. Und ziehe auch gewisse Rückschlüsse daraus. Nämlich, dass es offensichtlich auch aus Sicht der Verteidigung besonders schwer fällt, im vorliegenden Fall noch irgendetwas Positives im Sinne des Angeklagten vorzutragen."

Unklar ob Gericht besondere Schwere der Schuld feststellt

Die Staatsanwaltschaft und die Anwälte der Nebenkläger hatten am 15. Juli 2022 eine lebenslange Freiheitsstrafe für den 52-Jährigen gefordert. Zudem solle das Landgericht Trier die besondere Schwere der Schuld feststellen.

Dies würde laut Strafrechtsexperten bedeuten, dass der Angeklagte für mindestens 20 bis 25 Jahre ins Gefängnis müsste. Denn bei einer besonderen Schwere der Schuld können Verurteilte erst später als sonst eine Freilassung auf Bewährung beantragen.

Ob das Gericht diese besondere Schwere der Schuld bei dem mutmaßlichen Amokfahrer feststellt, sei aber keinesfalls klar.

Oberstaatsanwalt Eric Samel im Prozess um die Amokfahrt in Trier (Foto: SWR)
Oberstaatsanwalt Eric Samel forderte in seinem Plädoyer eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten und die besondere Schwere der Schuld.

Großes Medienecho

Der Prozess gegen den 52-jährigen Mann aus Trier-Zewen läuft seit August vergangenen Jahres, also bereits seit fast einem Jahr. Hunderte Zeugen sind angehört worden, darunter viele Augenzeugen der Amokfahrt, Polizisten und Bekannte des Angeklagten. Der Fall hat auch in den Medien überregionales Interesse hervorgerufen.

Urteil am Dienstag erwartet

Mit Spannung wird deshalb auch auf den kommenden Dienstag geschaut: Da wird um 13 Uhr das Urteil im Prozess erwartet. Gerade für die Angehörigen der Opfer und weitere Vertreter der Nebenklage dürfte das eine gute Nachricht sein: Der lange Prozess war für viele eine große Belastung.

Der Angeklagte soll im Dezember 2020 in der Trierer Fußgängerzone fünf Menschen überfahren und getötet haben. Viele Weitere wurden verletzt oder traumatisiert. Sie leiden bis heute an den Folgen dieses schrecklichen Erlebnisses.

Trier

Prozess-Tagebuch zur Amokfahrt in Trier Urteil: 52-Jähriger muss lebenslang in Haft

Im Prozess nach der Amokfahrt in Trier hat das Landgericht den Angeklagten wegen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

Am Abend SWR4

Trier

Mutmaßlicher Amokfahrer von Trier vermindert schuldfähig Amokprozess: Gutachter empfiehlt Unterbringung in Psychiatrie

Der mutmaßliche Amokfahrer von Trier ist einem psychiatrischen Gutachten zufolge vermindert schuldfähig. Das sagte der Gutachter am Mittwoch im Prozess vor dem Landgericht Trier.