Angriff auf Polizisten vor einer Disko in Trier  (Foto: picture-alliance / Reportdienste, Picture Alliance)

Beschwerde von Anwalt abgelehnt

Nach Angriff auf Polizei in Trier-West: 16-Jähriger bleibt in U-Haft

Stand

Das Amtsgericht Trier hat eine Beschwerde gegen die Untersuchungshaft eines 16-Jährigen abgelehnt. Dem Jugendlichen wird tätlicher Angriff und Körperverletzung von Polizisten vor einer Trierer Disco Mitte Februar vorgeworfen.

Der Rechtsanwalt des 16-jährigen findet die Entscheidung des Amtsgerichts, an der U-Haft festzuhalten, falsch. Er sehe bei seinem Mandanten weder eine Flucht- noch eine Wiederholungsgefahr, sagte Anwalt Michal Lipinski dem SWR. Sein Mandant wohne noch bei seinen Eltern. Er habe kein Geld und würde nicht wissen, wohin er flüchten sollte. Er habe außerdem keine Absicht, zu flüchten.

Anwalt hält an Beschwerde fest

Der Anwalt sagte, er werde demnächst bei einer Stellungnahme am Landgericht Trier an der Beschwerde gegen die U-Haft festhalten. Der 16-Jährige sitzt seit dem 8. März in Untersuchungshaft. 

Sein Mandant sei von der Festnahme vollkommen überrascht worden. Wie die Polizei mitteilte, hatte das Amtsgericht Trier gegen den 16-jährigen Tatverdächtigen am 6. März einen Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des schweren Landfriedensbruchs und des tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte sowie der gefährlichen Körperverletzung erlassen.

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Wohnungsdurchsuchungen in Trier

Der Jugendliche aus Trier wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft am 8. März einem Ermittlungsrichter vorgeführt. Der Richter habe die U-Haft aufrecht erhalten und den jungen Mann in eine Jugendstrafanstalt geschickt.

Vor der Festnahme seien am Morgen des 8. März gegen sechs Uhr in Trier mehrere Wohnungen durchsucht worden. Darin wohnen laut Polizei neun Beschuldigte, die verdächtigt werden, in der Nacht zum 17. Februar an den Ausschreitungen gegen Polizeibeamte vor der Diskothek Secret Club beteiligt gewesen zu sein.

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Suche nach weiteren Beweisen

Für die Durchsuchungen gab es laut Polizei Durchsuchungsbeschlüsse, die auf Grundlage der bisherigen Ermittlungsergebnisse erlassen wurden.

Gegen zwei Beschuldigte werde derzeit wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte und der Körperverletzung ermittelt.

Gegen zehn weitere Tatverdächtige werde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des schweren Landfriedensbruchs, des tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte und der gefährlichen Körperverletzung geführt. Die Ermittlungen dauern an.

Angriffe auf Polizisten vor Trierer Diskothek

In der Nacht zum 17. Februar sollen vor der Diskothek "Secret Club" in Trier-West 13 Polizisten bis zu 40 Angreifern gegenübergestanden haben, die mit Glasflaschen, Holzstöcken und Schaufeln auf die Beamten losgegangen sein sollen. Die Polizei war zuvor wegen einer Körperverletzung alarmiert worden. Bei den Ermittlungen vor der Diskothek eskalierte die Lage.

Fünf Polizisten - eine Frau und vier Männer - wurden verletzt, zwei davon von Pfefferspray der Polizei. Als die Lage eskalierte, gab ein Polizist zwei Warnschüsse in die Luft ab, daraufhin liefen laut Polizei zahlreiche mutmaßliche Angreifer weg. Zwei Verdächtige waren vorübergehend festgenommen worden.

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Weitere Festnahmen möglich

Zur Aufklärung der Vorfälle hatte die Polizei eine Ermittlungsgruppe mit rund 100 Beamten eingesetzt und um Video-Einsendungen gebeten. Politiker in Land und Bund hatten die nächtliche Attacke scharf verurteilt. Inzwischen sei die Ermittlungsgruppe verkleinert worden, sagte der Polizeisprecher. Ob es zu weiteren Festnahmen komme, hänge vom Verlauf der Ermittlungen ab.

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SWR