Ein Mann sitzt im Homeoffice mit Laptop auf dem Teppich und arbeitet.  (Foto: dpa Bildfunk, Picture Alliance)

Schutz vor neuer Corona-Welle

Unternehmen in RLP gegen Pläne für Homeoffice-Pflicht

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Dirk Rodenkirch
Dirk Rodenkirch  (Foto: ARD-Hauptstadtstudio/Jens Müller )

Auch in Rheinland-Pfalz sollen Beschäftigte bald wieder wählen können, ob sie im Büro oder zuhause arbeiten möchten. Bei den Unternehmern im Land stoßen die Pläne auf Ablehnung.

Zum Schutz vor Corona-Infektionen sollen Unternehmen wieder dazu verpflichtet werden, den Beschäftigen die Arbeit im Homeoffice anzubieten. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) möchte die Homeoffice-Regelung ab Oktober einführen. Die neue Arbeitsschutz-Verordnung soll zudem vorsehen, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden, die in Präsenz arbeiten, mindestens zwei Corona-Tests pro Woche anbieten müssen.

Unternehmerverbände in RLP sind für freiwillige Homeoffice-Regelungen

Die Unternehmer in Rheinland-Pfalz halten nichts von neuen staatlichen Vorgaben. Das machte die Landesvereinigung Unternehmerverbände (LVU) Rheinland-Pfalz auf SWR-Anfrage deutlich. "Wir brauchen situationsangepasste Schutzmaßnahmen in den Betrieben. Zusätzliche Bürokratie ist vollkommen unnötig", so LVU-Präsident Johannes Heger.

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Die Unternehmen im Land würden im bevorstehenden Herbst und Winter ihre bewährten Konzepte zum betrieblichen Infektionsschutz selbstverständlich weiterhin nutzen. Dabei spielten freiwillige Homeoffice-Lösungen und Testangebote eine wichtige Rolle, erklärte Heger: "Wie in den vergangenen zwei Jahren, werden wir verlässlich unseren Beitrag leisten."

"Eines Regelkatalogs der Regierung mit starren Vorgaben zum mobilen Arbeiten oder Testen bedarf es dazu nicht."

DGB Rheinland-Pfalz unterstützt Homeoffice-Pflicht

Von Seiten der Gewerkschaften fällt die Bewertung anders aus. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Rheinland-Pfalz begrüßt nach eigenen Angaben die Pläne, ab Herbst erneut "eine Homeoffice-Angebots-Pflicht einzuführen".

Die Bezirksvorsitzende Susanne Wingertszahn erklärte: "Schon jetzt müssen präventiv die Weichen für eine neue Arbeitsschutzverordnung zum Herbst gestellt werden, um die Infektionszahlen so gering wie möglich zu halten." Diejenigen, die kein Homeoffice machen könnten, müssten zwingend mit FFP2-Masken und regelmäßigen Testmöglichkeiten ausgestattet werden, fordert der DGB-Landesbezirk.

Wichtig sei zudem, für das Homeoffice endlich einen gesetzlichen Ordnungsrahmen zu schaffen, um Überlastungen, unbezahlte Mehrarbeit und permanente Erreichbarkeit zu vermeiden. "Insbesondere Frauen dürfen durch Care-Arbeit und Homeoffice nicht zusätzlich belastet werden", so Wingertszahn. Dies sei auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Minister Schweitzer für grundsätzlichen Anspruch auf Homeoffice

Auch Landesarbeitsminister Alexander Schweitzer (SPD) befürwortet die geplante Homeoffice-Regelung. Er sei erfreut, dass dieses wirksame Instrument als Angebotsverpflichtung für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wieder aufgegriffen werde, um Corona-Infektionen einzudämmen, so Schweitzer auf SWR-Anfrage: "In der Verwaltung und auch in der Privatwirtschaft hat sich gezeigt, wie gut 'Arbeit von Zuhause' funktionieren kann." Viele Vorbehalte seien überwunden worden.

"Im Interesse der Beschäftigten halte ich es aber für wichtig, dass sie grundsätzlich einen Anspruch auf Homeoffice haben", sagte Schweitzer. Ihm sei aber bewusst, dass der Arbeitsplatz oder die speziellen Arbeitsaufgaben sich dafür eignen müssten. Insofern halte er es für wichtig, dass die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber "zwingende betriebsbedingte Gründe" vorbringen müssten, um einen Antrag abzulehnen.

Neue Regelung soll von Oktober bis April gelten

Die von Bundesarbeitsminister Heil geplante Homeoffice-Regelung soll zum 1. Oktober in Kraft treten und bis zum 7. April 2023 gelten. Eine strengere Homeoffice-Regelung war im März dieses Jahres ausgelaufen. Diese hatte Arbeitgeber und Beschäftigte dazu verpflichtet, die Arbeit im Homeoffice anzubieten beziehungsweise anzunehmen, wenn keine Gründe dagegen sprachen.

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