Am Landgericht Kaiserslautern spricht der Hauptangeklagte im Prozess um den Polizistenmord von Kusel mit seinem Verteidiger.  (Foto: SWR, Alexandra Dietz)

Prozess am Landgericht Kaiserslautern

Angeklagter wegen Mordes an Polizisten zu lebenslanger Haft verurteilt

Stand

Das Landgericht Kaiserslautern hat im Prozess um den Polizistenmord in Kusel den Hauptangeklagten Andreas S. wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 39-jährige Andreas S. am 31. Januar 2022 auf einer Landstraße bei Ulmet in der Nähe von Kusel eine Polizistin und einen Polizisten erschossen hat.

Neben der Verurteilung wegen zweifachen Mordes wurde Andreas S. wegen weiterer Delikte belangt, wie tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gewerbsmäßige Jagdwilderei. Durch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld kann er nicht nach 15 Jahren aus der Haft entlassen werden. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

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Das Gericht geht davon aus, dass S. mit den Morden seine gewerbsmäßige Jagdwilderei und seinen Verstoß gegen das Waffengesetz verdecken wollte. Dies sei nur durch den Tod der beiden Polizisten möglich gewesen. Er sei bei der Ermordung der Beamten "planvoll und eiskalt" vorgegangen, sagte der Vorsitzende Richter. Die besondere Schwere der Schuld sei zutreffend, da "eine bloße lebenslange Haftstrafe nicht als ausreichend erscheinen" würde. "Das gesamte Tatbild weicht von gewöhnlichen Morden so sehr ab, dass bei günstiger Prognose eine Freilassung nach 15 Jahren unmöglich erscheint."

Straffreiheit für den Mitangeklagten durch Kronzeugenregelung

Der Mitangeklagte Florian V. wurde wegen Beihilfe zur Wilderei zwar schuldig gesprochen, eine Strafe wurde allerdings nicht verhängt, da er als Kronzeuge maßgeblich zur Aufklärung des Falls beigetragen habe, so das Gericht. Für seine Zeit in Untersuchungshaft sei er zu entschädigen. V. verzichtete noch im Gerichtssaal auf weitere Rechtsmittel gegen das Urteil.

Ausführliche Urteilsbegründung mit Tathergang und Motiv

Bei der Urteilsbegründung bestätigten die Richter den von der Staatsanwaltschaft vorgetragenen Sachverhalt. Demnach hätten die beiden Männer bis kurz nach vier Uhr am Morgen des 31. Januar 2022 illegal in den Wäldern rund um Kusel gejagt. Als sie bereits zurück auf der Landstraße gewesen seien, hätten sie noch ein letztes Wildschwein erlegen wollen.

Kurz darauf sei es zur Kontrolle durch die beiden Polizisten gekommen, die das tote Wild im Auto entdeckten. Es folgte der Funkspruch mit der Bitte um Verstärkung, weil die Beamten Wilderei vermutet hätten. Unter dem Vorwand, seine Jagdberechtigung zu holen, sei Andreas S. zurück zum Wagen gegangen. Dort habe er das Schrotgewehr geholt und das Feuer auf die Polizisten eröffnet.

Die Kammer sei überzeugt, dass Andreas S. ein Motiv hatte, beide Beamte zu töten. Die Erfahrung zeige, dass Menschen auch wegen unbedeutender vorangegangener Delikte Verdeckungstaten begingen. Die Wilderei an sich hätte für den jetzt Verurteilten nur eine eher geringe Strafe bedeutet. Allerdings wäre dadurch dann sein wesentlicher Lebensinhalt weggefallen und er wäre gleichzeitig seiner Passion beraubt worden.

Kaiserslautern/Kusel

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Mögliches Motiv auch bei Florian V., aber keine forensischen Beweise

Allerdings sagte die Kammer auch, dass Florian V. ebenfalls Interesse gehabt haben könnte, die Wilderei mit den Morden zu vertuschen. Er sei vorbestraft und es seien zuvor schon Geldstrafen verhängt worden. Es sei also grundsätzlich nicht auszuschließen, dass V. Angst hatte, wegen Jagdwilderei zu einer Freiheitsstrafe verurteilt zu werden.

Dass Florian V. geschossen haben könnte, sei aber nicht mit der objektiven Beweislage in Einklang zu bringen. Dass er in Anbetracht der Dunkelheit, an einer abgelegenen Straße geschossen habe, sei "lebensfremd". Auch die Spurenlage im Prozess spreche dagegen, dass der Mitangeklagte aus der Böschung, in die er flüchtete, auf die Beamten hätte schießen können. Dies passe nicht zum Ort, wo die Getöteten gefunden wurden und auch nicht zu deren Verletzungen.

Beide Angeklagten laut Gericht voll schuldfähig

Beide Angeklagten waren laut Gericht in vollem Umfang schuldfähig. Es gebe keine Bedenken hinsichtlich der vollständigen Straffähigkeit. Andreas S. sei eine intelligente Person. Er sei in der Lage gewesen, sich an die Hauptverhandlung anzupassen und komplexe Dinge aus den Akten zu analysieren.

Während der Urteilsverkündung war es im Gerichtssaal still, auch der Hauptangeklagte Andres S. zeigte äußerlich zunächst keine große Reaktion - er blickte dem Richter aber in die Augen. Während dieser sein Urteil begründete, blätterte der jetzt Verurteilte in seinem Ordner. Außerdem machte er sich während der Ausführungen des Gerichts zum Tathergang Notizen.

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Das passierte auf der Landstraße in der Nähe von Kusel

Was Ende Januar 2022 zunächst nach einer normalen Verkehrskontrolle aussah, endete für eine 24-jährige Polizeianwärterin und einen 29-jährigen Polizeikommissar tödlich. Die beiden Polizisten hielten an einer Landstraße bei Ulmet im Kreis Kusel ein Auto an, auf dessen Ladefläche tote Wildtiere lagen.

Während die Polizistin die Daten der beiden im Auto befindlichen Männer kontrollierte, wurden sie und ihr Kollege unvermittelt beschossen. Sie konnten zwar noch einen Notruf absetzen, überlebten beide aber nicht. Laut Anklage hat Andreas S. die Polizisten mit Kopfschüssen aus einer Schrotflinte getötet.

Staatsanwaltschaft sieht Mord an Polizisten in Kusel bestätigt

Es folgte eine groß angelegte Fahndung, und schon am nächsten Morgen konnten die Einsatzkräfte vermelden, dass es im Saarland zu Festnahmen gekommen war. Hauptbeschuldigter war der 39-jährige Andreas S., ihm warf die Staatsanwaltschaft vor, die beiden Polizisten erschossen zu haben. Damit wollte er seine zuvor begangene Jagdwilderei vertuschen. Nach der Beweisaufnahme sah die Staatsanwaltschaft ihren Vorwurf belegt.

Angeklagte schoben sich gegenseitig die Schuld zu 

Während des Prozesses hatten sich die beiden Angeklagten mehrfach gegenseitig der Tat beschuldigt. Aufwändige Tatortanalysen und Gutachter kamen aber zu dem Schluss, dass Andreas S. geschossen haben muss.

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