Das Amtsgericht Reutlingen hat am Montag einen 71-jährigen Anwalt wegen Vergewaltigung seines Mandanten zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem sprach das Gericht ein dreijähriges Berufsverbot gegen den Anwalt aus. Zusätzlich muss der Anwalt jeweils 15.000 Euro an die Bewährungshilfe und das Asylcafé Reutlingen zahlen. Der Mandant ist ein junger Asylbewerber aus Nigeria.
Entschuldigung und Schmerzensgeld für das Opfer in Reutlingen
Der Verteidiger hatte zuvor ein Geständnis des angeklagten Rechtsanwaltes verlesen. Darin entschuldigte sich dieser auch beim Opfer und bot ihm Schmerzensgeld an. Laut Anklage hatte der 71-Jährige seinen Mandanten mit falschen Behauptungen erpresst und ihn unter Druck gesetzt, dass er sich oral missbrauchen ließ.
Der Anwalt hatte behauptet, er müsse im Auftrag des Verwaltungsgerichts die Funktion des Penis des jungen Mannes überprüfen. Außerdem drohte der Anwalt seinem Mandanten, ihn umzubringen, falls er erzähle, was geschehen sei. Trotz dieser Drohungen offenbarte sich das Opfer einer Anwältin. Sie hat ihn im Prozess als Nebenkläger vertreten.
Weitere Vorwürfe gegen den angeklagten Rechtsanwalt
Es sei ein sehr ungewöhnlicher Fall von Vergewaltigung gewesen, so der Richter. Der Rechtsanwalt habe das Vertrauen seines Mandanten in schändlicher Weise missbraucht.
Zugunsten des Angeklagten habe gesprochen, dass er gestanden habe, dass er dem Opfer Schmerzensgeld bezahlen wolle und dass er wegen der Berichte über den Prozess sozial gebrandmarkt sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es gibt noch andere Ermittlungen gegen den Rechtsanwalt wegen ähnlicher Vorwürfe.