BRAUN Gregor Rundfahrt in Köln Juli 1983  (Foto: IMAGO, xLacixPerenyix)

Prozess in Tübingen

Kindesmissbrauch: Ehemaliger Radprofi Gregor Braun muss ins Gefängnis

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Nikolaus Rhein
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Patrick Seibert
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Stefanie Assenheimer
Stefanie Assenheimer (Foto: SWR, SWR - Alexander Kluge)

Der ehemalige Radprofi Gregor Braun muss ins Gefängnis. Das Landgericht Tübingen hat ihn und seine Ex-Geliebte wegen Kindesmissbrauchs zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Der frühere Radprofi Gregor Braun ist vom Tübinger Landgericht zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 68-Jährige und seine damalige Geliebte von September 2013 bis März 2018 regelmäßig deren Tochter gezwungen haben, die beiden bei sexuellen Handlungen zu filmen.

Laut Urteil hat die Mutter, die aus dem Kreis Calw stammt, außerdem in Brauns Auftrag pornografische Aufnahmen der Tochter angefertigt. Sie wurde vom Gericht zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Zeuge: Kind musste bei Sex zuschauen

Am Dienstag vernahmen die Richter mehrere Zeugen, darunter den Kriminalhauptkommissar, der das betroffene Mädchen und dessen Mutter befragt hatte. Demnach hat die Mutter angegeben, für Sex Geld von Braun bekommen zu haben - 30 bis 40 Euro pro Geschlechtsverkehr. Braun habe, so die Mutter, mehr bezahlt, wenn die Tochter anwesend gewesen sei.

Die Mutter habe ausgesagt, Braun die Anwesenheit der Tochter auch aktiv angeboten zu haben, wenn die Geldnöte zu groß wurden. Sie habe auch Fotos vom Intimbereich der Tochter gemacht, so der Kriminalhauptkommissar. Das Mädchen hat nach eigener Aussage nie mit Braun sexuell aktiv sein müssen. Das Gericht sprach der Geschädigten, die im Verfahren als Nebenklägerin auftrat, einen Anspruch auf Schmerzensgeld zu.

Gregor Braun wies Vorwürfe zurück

Als der Missbrauch losging, war das Opfer sechs Jahre alt, mit 14 erstattete es Anzeige. Während die Mutter des Kindes ein Teilgeständnis ablegte und sich bei der Tochter entschuldigte, wies Braun die Vorwürfe bis zuletzt zurück. Er habe nicht verlangt und nicht gewollt, dass das Mädchen dabei sei, erklärte er. Das Gericht sah das nach Abschluss der Beweisaufnahme am Mittwoch anders.

Der Richter sprach von einem sehr belastenden und aufwühlenden Verfahren. Der Sachverhalt sei schwer in Worte zu fassen, und manche Seiten des Falls würden einen sprachlos machen. Das Mädchen sei seiner Kindheit beraubt worden, sagte der Richter. Die Täter hätten sich sehenden Auges darauf eingelassen. Das mache fassungslos.

Hilfe bei sexuellem Missbrauch

Ravensburg

Aktion der Beratungsstelle in Ravensburg Bücher helfen bei Prävention von sexueller Gewalt an Kindern

Bei dem Begriff "sexuelle Gewalt" im Zusammenhang mit Kindern schrillen Alarmglocken. Wie spricht man mit Kindern darüber? In Ravensburg sollen dafür Bücher zum Einsatz kommen.

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