Landgericht Rottweil

Schmerzensgeld von BioNTech gefordert

Impfschäden durch Corona? Landgericht Rottweil weist weitere Klage ab

Stand

Das Landgericht Rottweil hat eine weitere Klage wegen angeblicher Corona-Impfschäden abgewiesen. Der Kläger hatte 80.000 Euro Schmerzensgeld gefordert.

Eine weitere Klage gegen den Impfstoffhersteller BioNTech wegen eines behaupteten Corona-Impfschadens ist vor dem Landgericht Rottweil gescheitert. Die Klage wurde am Montag abgewiesen, wie ein Sprecher mitteilte.

Kläger forderte 80.000 Euro Schmerzensgeld

Der Kläger hatte nach Gerichtsangaben kurze Ohnmachten und Gedächtnisverlust auf die Corona-Schutzimpfungen zurückgeführt und 80.000 Euro Schmerzensgeld verlangt. Diese Auffassung teilte die Zivilkammer am Landgericht Rottweil nicht.

Landgericht wies bereits Klage wegen angeblicher Impfschäden ab

Bereits vor einem Monat hatte das Landgericht Rottweil eine ähnliche Klage abgewiesen. Ein 58-jähriger Mann aus dem Kreis Tuttlingen hatte dort behauptet, nach zwei Corona-Schutzimpfungen an einem massiven Verlust der Sehkraft auf dem rechten Auge zu leiden und forderte 150.000 Euro Schadensersatz.

Rottweil

Schmerzensgeld von BioNTech gefordert Kläger spricht von Impfschaden: Landgericht Rottweil weist Klage ab

Ein 58-jähriger Kläger wollte von BioNTech 150.000 Euro Schmerzensgeld erstreiten. Er ist davon überzeugt, dass er infolge der Impfung an einem Auge fast erblindet ist.

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Das Landgericht hatte damals erklärt, dass dem Kläger keine Ansprüche zustünden. Eine Haftung des Impfstoffherstellers bei Nebenwirkungen besteht laut Gesetz, wenn das Arzneimittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen hat, die über ein nach wissenschaftlichen Erkenntnissen vertretbares Maß hinausgingen, oder der Schaden infolge einer nicht dem wissenschaftlichen Stand entsprechenden Kennzeichnung, Fachinformation oder Gebrauchsinformation eingetreten sei.

Beides habe der Kläger nicht ausreichend dargelegt, entschied das Gericht. Die von ihm behaupteten Gefahren basierten vielmehr auf Mutmaßungen, Verdachtsmeldungen oder unseriösen Quellen aus dem Internet. Die Begründung für die noch nicht veröffentlichte Entscheidung vom Montag war im Wesentlichen identisch, wie der Sprecher erklärte.

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SWR