Das Bundesinnenministerium will die Grenzkontrollen zu Polen, Tschechien und der Schweiz verlängern. Grenzkontrollen sind innerhalb des Schengen-Raums eigentlich nicht vorgesehen und müssen daher in Brüssel gemeldet werden. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte die Bundespolizei am 16. Oktober angewiesen, an der Grenze zur Schweiz, zu Polen und zu Tschechien stationäre Kontrollen durchzuführen.
Die Kontrollen haben laut der Staatssekretärin und Waldshuter SPD-Bundestagsabgeordneten Rita Schwarzelühr-Sutter bundesweit eine abschreckende Wirkung. Die Schleuser würden immer brutaler, deswegen sei es wichtig, mit aller Härte gegen sie vorzugehen.
Bundespolizei: 2.245 unerlaubte Einreisen im Oktober 2023
Im Oktober dieses Jahres seien an der deutsch-schweizerischen Grenze 2.245 unerlaubt eingereiste Migrantinnen und Migranten aufgegriffen worden, so eine Statistik der Bundespolizei. Damit liegen die Zahlen auf einem ähnlichen Niveau wie im Oktober 2022. Von Januar bis September hingegen verzeichnete die Bundespolizei in ihrer Statistik dieses Jahr mehr als dreimal so viele unerlaubte Einreisen wie 2022.
Ob die festen Grenzkontrollen zur Schweiz zu weniger unerlaubten Einreisen führen, lässt sich aus der Statistik schwer ablesen, zumal die Zahlen für den November 2023 noch nicht vorliegen. An der Grenze zur Schweiz wurden seit Beginn der festen Grenzkontrollen 15 Schleuser überführt, so eine Sprecherin der Bundespolizei. Bundesweit waren es 230.
Besonderheit: Basel Badischer Bahnhof
Nach eigenen Angaben hat die Bundespolizei im Oktober dieses Jahres 1.521 unerlaubte Einreisen in die Bundesrepublik Deutschland bereits auf Schweizer Boden verhindert. Diese Daten basierten auf einem Sondermeldedienst der Bundespolizei und seien nicht qualitätsgesichert.
Die Bundespolizei kontrolliert weiter auf Schweizer Gebiet beispielsweise in Fernzügen zwischen den Bahnhöfen Basel SBB und Basel Badischer Bahnhof. Grundlage dafür ist ein Abkommen mit der Schweiz, das es schon länger gibt. Wer hier keine gültigen Papiere vorweisen kann, darf nicht nach Deutschland weiterreisen. Weiter hieß es, diese Personen würden wegen versuchter unerlaubter Einreise strafrechtlich aber nicht verfolgt.