Klimaaktivistinnen und -aktivisten der sogenannten "Letzten Generation" haben am Donnerstagmorgen an mehreren deutschen Flughäfen Protestaktionen veranstaltet. In Nürnberg und Köln/Bonn war der Flugbetrieb zeitweise gestört. Eine Aktion am Stuttgarter Flughafen hatte keine Auswirkungen.
Dort verschafften sich zwei Klimaaktivistinnen am Morgen an der südlichen Seite Zugang zum Gelände. An dieser Stelle ist die Luftfracht mit verschiedenen Speditionen angesiedelt. Die 23 und 27 Jahre alten Frauen hätten sich dort am Boden festgeklebt, sagte ein Polizeisprecher dem SWR. Gemeinsam mit der Feuerwehr habe man die Personen vom Boden gelöst. Wie ein Sprecher des Polizeipräsidiums Reutlingen sagte, leisteten sie dabei keinen Widerstand.
Aktivistinnen wurden vorübergehend festgenommen
Die Aktivistinnen wurden auf das Flughafenrevier gebracht. Gegen die beiden vorübergehend festgenommenen Frauen wurden nach Angaben der Polizei Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Die Start- und Landebahnen hätten die Klimaaktivistinnen nicht betreten. Der normale Flugbetrieb war laut dem Airport deshalb auch nicht von der Aktion betroffen.
Zum Ferienbeginn in BW gab es ähnliche Störungen an Flughäfen. Besonders betroffen war der Frankfurter Flughafen:
Am ersten Ferientag in BW Flugverkehr in Frankfurt von Klimaaktivisten gestört - Kletteraktion in Stuttgart
Nach einer Aktion von Klimaaktivisten war am Morgen der Frankfurter Flughafen gesperrt. Flüge wurden teils nach Stuttgart umgeleitet. Auch dort gab es eine Aktion von Klimaaktivisten.
Die "Letzte Generation" berichtet in einer Mitteilung von einem friedlichen Widerstand, indem Banner mit den Aufschriften "Oil kills" (deutsch: "Öl tötet") und "Sign the treaty" ("unterzeichnet den Vertrag") hochgehoben werden sollten. Die Start- und Landebahnen sollten nicht betreten werden, heißt es.
Faeser: "Aktionen sind gefährlich und dumm"
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verurteilte die Klebeaktionen scharf. Auf der Plattform X verwies sie zugleich auf eine geplante Gesetzesverschärfung, die das Kabinett im Juli beschlossen hatte. "Diese kriminellen Aktionen sind gefährlich und dumm", schrieb Faeser. "Wir haben empfindliche Freiheitsstrafen vorgeschlagen. Und wir verpflichten die Flughäfen, ihre Anlagen deutlich besser zu sichern." Auch BW-Innenminister Thomas Strobl (CDU) kritisierte die Aktivistinnen und forderte die Bundesregierung auf "jetzt rasch das Strafgesetzbuch ändern". Für diese Straftaten brauche es deutlich höhere Strafen, so Strobl.
Aus Sicht der Polizeigewerkschaft (DPolG) sollten Klimaaktivisten für mögliche finanzielle Schäden infolge ihrer Aktionen an Flughäfen zur Kasse gebeten werden. Die Gewerkschaft sieht in dem Schaden, der durch Flugausfälle und Störungen in den Abläufen der Fluggesellschaften entsteht, eine Haftung der Aktivisten als gegeben an. Für diesen sollten sie aufkommen, sagte der stellvertretende Bundes- und Landesvorsitzende der DPolG in Baden-Württemberg, Ralf Kusterer.
Kusterer: Sittenwidrigkeit Ansatz für zivilrechtliche Ansprüche
"Wer die Infrastruktur gezielt (zeitweise) zum Erliegen bringt, indem er seinen Körper als unüberwindbare Barriere einsetzt und dabei ohne Rücksicht auf die betroffenen Rechtsgüter und Interessen agiert, der handelt sittenwidrig", so Kusterer. Diese Sittenwidrigkeit sei Ansatz für zivilrechtliche Ansprüche. Davon unabhängig müssten die sogenannten Klimakleber rechtlich verfolgt und ihnen weitere Kosten für den Polizeieinsatz und die Beseitigung der Störung auferlegt werden.
Kommentare (2)
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Das diese linken Klimaextremisten der selbsternannten „Letzten Generation“ durch den SWR immer noch unter der euphemistische Bezeichnung "Aktivisten" geführt wird, zeigt doch nur die indirekte Unterstützung dieser gefährlichen Terroristen durch den ÖRR. Dieser delegitimiert sich damit selbst.
Hallo, wir können Ihren Unmut über die Aktionen nachvollziehen. Klimaaktivisten sind allerdings nicht mit Terroristen gleichzusetzen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz definiert Terrorismus als “der nachhaltig geführte Kampf für politische Ziele, die mit Hilfe von Anschlägen auf Leib, Leben und Eigentum anderer Menschen durchgesetzt werden sollen, insbesondere durch schwere Straftaten, wie sie in § 129 a Abs. 1 StGB genannt sind, oder durch andere Straftaten, die zur Vorbereitung solcher Straftaten dienen”. Die Aktionen der “Letzten Generation” sind keine solch schweren Straftaten.
Jo Mann, wenn das so einfach ist, in einen internationalen Flughafen zu kommen, sollte ich das vielleicht auch mal probieren. Schnapp mir nen Flieger nach Malle... Alter, diese Lotterrepublik ist ja so im Arsch...
An fast jedem Flughafen ist nur kilometerlanger Maschendrahtzaun... Also los gehts :)