Vor der Ausländerbehörde in Stuttgart stehen lange Schlangen. Schon Stunden vor der Eröffnung stehen hier Menschen an. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Bernd Weißbrod (Archivbild))

Stadt Stuttgart widerruft Vergleich

Personalmangel in Behörde: Vorerst kein Schadenersatz für Krankenpfleger aus Brasilien

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Werner Trefz
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Thomas Fritzmann (Foto: SWR)

Wochenlang erhielt der Krankenpfleger aus Brasilien kein Geld: weder Gehalt noch Arbeitslosengeld. Denn die Ausländerbehörde stellte ihm keine Aufenthaltserlaubnis aus.

Die Stadt Stuttgart hat einen Vergleich mit einem brasilianischen Krankenpfleger widerrufen. Nach seiner Ausbildung an einer Klinik in Ludwigsburg hätte er nahtlos eine Stelle antreten können. Doch insgesamt zwei Monate lang stellte ihm die Stuttgarter Ausländerbehörde keine Aufenthaltserlaubnis für die Beschäftigung aus.

Anwalt wirft Stadt Amtspflichtverletzung vor

Der Anwalt des Krankenpflegers, Roland Kugler, sieht in der zögerlichen Bearbeitung des Antrags eine "fahrlässig begangene Amtspflichtverletzung". Vergangenen Sommer seien zwei Bundesminister nach Brasilien gereist, um neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Pflegebereich in Deutschland anzuwerben. Deshalb habe sein Mandant davon ausgehen können, dass sein Antrag schnell bearbeitet werde.

Vor dem Landgericht Stuttgart handelte Kugler mit Anwälten der Stadt Stuttgart einen Vergleich aus: der Brasilianer sollte 3.400 Euro bekommen. Das entspräche gut 60 Prozent dessen, was ursprünglich als Schadenersatz für den Verdienstausfall gefordert worden war.

Stadt Stuttgart widerruft Vergleich

Die Stadt Stuttgart will aber nicht. Sie hat den Vergleich jetzt widerrufen. Er war nur unter Vorbehalt beschlossen worden. Nach Ansicht der Stadt Stuttgart hat der brasilianische Krankenpfleger keinen Anspruch auf Schadenersatz. Angesichts des Personalmangels in der Stuttgarter Ausländerbehörde habe sich die Verfahrensdauer in einem üblichen Rahmen bewegt, heißt es in einer Pressemitteilung. Nähere Angaben zu den Gründen des Widerrufs machte die Stadt auf SWR-Anfrage nicht. Grund sei das noch laufende Gerichtsverfahren.

Bei der Stuttgarter Ausländerbehörde seien derzeit rund 30 Prozent der Stellen nicht besetzt. Grund sei der Fachkräftemangel in der öffentlichen Verwaltung. Zur Beschleunigung der Verfahren ist aus Sicht der Stadt auch eine Entbürokratisierung und Vereinfachung des Ausländerrechts nötig.

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Gerichte werden über Fall entscheiden

Anwalt Roland Kugler kann die Haltung der Stadt Stuttgart nicht nachvollziehen. Vor Gericht würden häufig Vergleiche geschlossen, um Präzedenzfälle zu verhindern.

Ich finde es enttäuschend, dass sich die Stadt Stuttgart nicht zu ihrer Verantwortung bekennt.

Nach dem geplatzten Vergleich werde das Landgericht Stuttgart eine Entscheidung treffen. Kugler vermutet, dass die Stadt in die nächste Instanz geht, falls es zugunsten seines Mandanten ausfällt. Die wäre das Oberlandesgericht Stuttgart.

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