Ein Passant trägt eine FFP2-Maske. Am Amtsgericht Weinheim wurde das Urteil gegen eine Ärztin gesprochen, die Tausende Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht während der Corona-Pandemie ausgestellt haben soll. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Marijan Murat)

Falsche Atteste ausgestellt

Masken-Urteil gegen Weinheimer Ärztin: Staatsanwaltschaft will längere Haftstrafe

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Weil eine Ärztin aus Weinheim rechtswidrig Masken-Atteste ausgestellt hat, wurde sie zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Der Staatsanwaltschaft geht das Urteil nicht weit genug.

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat in einem der größten Prozesse wegen falscher Maskenatteste während der Corona-Pandemie Berufung eingelegt. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte dem SWR, so solle eine härtere Strafe gegen die Medizinerin aus Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis) erwirkt werden. Das Urteil entspreche nicht den Vorstellungen der Anklagebehörde. Das Amtsgericht hatte die Ärztin am Montag zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Sie hatte in mehr als 4.200 Fällen falsche Atteste ausgestellt. Bundesweit hätten Menschen entsprechende Bescheinigungen bestellt und bekommen - ohne dass die Ärztin sie untersucht oder auch nur Kenntnisse über Vorerkrankungen gehabt habe.

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Darüber hinaus sprach das Gericht ein dreijähriges Berufs- sowie ein vorläufiges Betätigungsverbot gegen die Frau aus. Gleichzeitig ordneten die Richter an, rund 28.000 Euro einzuziehen. Diese Summe hatte die Ärztin für die Befreiungen von der Maskenpflicht eingenommen.

Die Staatsanwaltschaft stört sich nach eigenen Angaben vor allem an der aus ihrer Sicht zu milden Haftstrafe - sie hatte im Prozess dreieinhalb Jahre Haft für die Angeklagte gefordert. Neben der Ärztin wurde auch eine Angestellte wegen Beihilfe verurteilt. Sie muss eine Geldstrafe von 2.700 Euro zahlen.  

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