Der 24 Jahre alte Mann ist zu 45 Tagessätzen à 40 Euro und einem Monat Fahrverbot verurteilt worden. Sein Verteidiger wollte, dass das Verfahren eingestellt wird, weil sein Mandant sich einfach verschätzt habe. Der Richter meinte bei seiner Urteilsbegründung, dass es zwar ein Allerweltsverhalten sei, dass Autofahrer auf den Schienen stehen bleiben, aber laut Straßenverkehrsordnung sei das schlichtweg nicht erlaubt. Die Kosten für den Schaden an Bahn und Auto trägt laut Verteidiger der Kfz-Versicherer.
Richter am AG Sinsheim: Angeklagter hatte bei Unfall viel Glück
Im Juni 2023 war der Mann mit einem Kleintransporter auf den Bahnübergang der Bahnstrecke zwischen dem Sinsheimer Stadtteil Steinfurt und Eppingen (Kreis Heilbronn) gefahren. Er war beruflich unterwegs, als Plakatierer für ein Veranstaltungs-Werbeunternehmen. Weil der Verkehr sich vor ihm staute, schlossen sich die Bahnschranken, während er noch auf den Schienen stand.
Der Lokführer der sich nähernden Regionalbahn konnte zwar noch eine Notbremsung einleiten, der Zug kollidierte aber trotzdem mit dem Kleintransporter. Das Auto wurde schließlich zwischen Schranke, einem Sicherungskasten und der Regionalbahn eingeklemmt. Der Verurteilte habe viel Glück gehabt, so das Gericht, dass niemand ernsthaft verletzt worden sei: weder er selbst als Fahrer, noch sein Beifahrer, noch die rund 40 Fahrgäste in der Bahn.
Weil der 24-Jährige schon weit vorgefahren war, hat der Zug seinen Wagen am Heck getroffen. Nach dem Unfall litt der Mann an Nackenschmerzen und psychischen Belastungssymptomen. Die Fahrgäste konnten sich selbst evakuieren.
Unfall mit Regionalbahn: Hoher Sachschaden
An der Regionalbahn entstand nach ersten Schätzungen ein Sachschaden in Höhe von 500.000 Euro. Der Schaden an der Schranke wird auf 10.000 Euro geschätzt. Die Bahnstrecke musste für mehrere Stunden gesperrt werden.