Blumen und Kerzen liegen auf der Straße.

Schussabgabe war laut Staatsanwaltschaft "erforderlich"

Nach tödlichen Schüssen in Mannheim-Schönau: keine Anklage gegen Polizisten

Stand
Onlinefassung
Linda Rodriguez
Janina Hecht

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat das Verfahren gegen einen Polizisten eingestellt, der bei einem Einsatz im Dezember einen Mann tödlich verletzt hatte. Er habe in Notwehr geschossen.

Kurz vor Weihnachten ist ein 49-jähriger Mann in Mannheim-Schönau durch die Schüsse eines Polizisten tödlich verletzt worden. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen den Polizisten "wegen erwiesener Unschuld" eingestellt. Es konnte ihm demnach kein Fehlverhalten nachgewiesen werden. Der getötete Mann war mit einem Messer auf die Beamten losgegangen. Der Einsatz der Schusswaffe sei in Notwehr erfolgt und damit "gerechtfertigt" gewesen, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Videos vom Tatgeschehen in Mannheim-Schönau ausgewertet

Das LKA hatte im Rahmen seiner Ermittlungen umfangreiches Material gesammelt, darunter mehrere Handyvideos, die Zeugen des Vorfalls in Mannheim-Schönau gemacht hatten. Diese Videos kursierten teilweise auch in den sozialen Medien. Außerdem machten die Ermittler eine 3D-Vermessung des Einsatzortes. So sollte geklärt werden, wie nah der 49-Jährige den Polizisten war, als die Schüsse fielen.

Die Auswertungen hätten ergeben, dass die Polizeibeamten bei dem Einsatz mindestens zehn Minuten lang versucht hätten, den Mann zu überzeugen, sein Küchenmesser mit einer etwa 15 Zentimeter langen Klinge wegzulegen. Die Polizisten hätten ihre Pistolen gezogen und gedroht, diese einzusetzen. Der Mann sei mehrfach drohend auf die Beamten zugegangen und habe mit dem Messer in ihre Richtung gestikuliert, so die Staatsanwaltschaft. Er habe die Polizisten immer wieder aufgefordert, ihn zu erschießen.

Mann wollte unmittelbar vor den Schüssen auf die Polizisten losgehen

Zuletzt habe der Mann drei Polizisten gegenüber gestanden und sich langsam auf diese zubewegt, bis der Abstand weniger als fünf Meter betragen habe. Dann sei er kurz mit dem erhobenen Messer in der Hand stehen geblieben und habe die Beamten unter "sichtlicher Muskelanspannung fixiert". Ohne eine weiteren Wortwechsel oder eine Ankündigung sei der Mann schnellen Schrittes auf die Beamten zugegangen. Einer der Polizisten schoss laut Staatsanwaltschaft vier Mal. Der Mann habe sich nur noch knapp drei Meter entfernt von den Beamten befunden. Im Moment des Schusses habe ein Angriff unmittelbar bevor gestanden.

Der Einsatz der Dienstwaffe sei das "erforderliche und geeignete Mittel" gewesen, diesen Angriff zu beenden. Pfefferspray einzusetzen sei in dieser Situation "nicht mehr möglich und zumutbar" gewesen, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit. Der Polizist, der auf den Mann geschossen hatte, habe zum Zeitpunkt der Schussabgabe auch nicht mehr weiter ausweichen können. Er sei schon so weit zurückgewichen, wie es vor Ort möglich gewesen sei. Auch dass er vier Mal geschossen hatte, sei gerechtfertigt gewesen. Der Beamte habe aufgrund des geringen Abstands zu dem Mann keine Zeit gehabt, nur ein Mal zu schießen und dann abzuwarten, ob der Schuss den Mann stoppt.

49-Jähriger war offenbar in einem psychischen Ausnahmezustand

Am Tag vor Weihnachten hatte ein 49-jähriger Mann laut LKA zunächst den Notruf gewählt und angegeben, er habe eine Straftat begangen. Als die Beamten vor Ort eintrafen, bedrohte der Mann sie mit einem Messer. Er soll sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden haben. Die Staatsanwaltschaft teilte weiter mit, dass auch diese Tatsache, dass der Mann möglicherweise nicht oder nur erheblich vermindert schuldfähig gewesen sein könnte, an der Bewertung der Staatsanwaltschaft nichts ändere.

Familie des Getöteten und "Initiative 2. Mai" kritisiert Einstellung des Verfahrens

Die "Initiative 2. Mai" nannte die Einstellung des Verfahrens einen „Skandal“. Polizisten und Polizistinnen dürften "konsequenzlos töten". Ein Sprecher der Initiative teilte weiter mit, dass auch die Familie des getöteten Mannes empört und schockiert sei. Die Initiative kündigte für Juni zwei weitere Kundgebungen in Mannheim-Schönau an. Schon nach dem tödlichen Polizeieinsatz hatte es in Mannheim-Schönau eine Mahnwache mit hunderten Teilnehmenden gegeben.

Die „Initiative 2. Mai“ war nach einem Polizeieinsatz am 2. Mai 2022 entstanden, bei dem ein psychisch kranker Mann infolge eines Polizeieinsatzes in der Mannheimer Innenstadt gestorben war.

Polizeigewerkschaft kündigt rechtliche Schritte gegen neun Menschen an

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hingegen begrüßte die Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Wie ihr Sprecher Thomas Mohr auf Facebook mitteilte, gab es vonseiten der Gewerkschaft nie Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes. Deshalb habe man den betroffenen Polizisten auch anwaltlich unterstützt.

Wie Thomas Mohr weiter in seinem Post auf Facebook schreibt, wird die GdP rechtliche Schritte gegen neun Personen einleiten. Sie sollen demnach in den sozialen Medien Hass und Hetze gegen den betroffenen Polizisten verbreitet haben.

Mehr zu dem tödlichen Polizeieinsatz in Mannheim-Schönau

Mannheim

Beamter ist weiter im Dienst Tödlicher Polizeieinsatz Mannheim-Schönau: Ermittlungen gegen Polizisten

Gegen einen Mannheimer Polizisten besteht nach einem Einsatz der Anfangsverdacht der Körperverletzung im Amt mit Todesfolge. Das hat die Staatsanwaltschaft dem SWR bestätigt.

Mannheim

Handyvideos von Zeugen ausgewertet Tödlicher Polizeieinsatz auf der Schönau: Ermittlungen abgeschlossen

Nach den tödlichen Schüssen auf einen Mann in Mannheim-Schönau kurz vor Weihnachten sind die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen. Das hat das Landeskriminalamt bestätigt.

Stand
Onlinefassung
Linda Rodriguez
Janina Hecht

Mehr von SWR Aktuell Baden-Württemberg

Baden-Württemberg

Die wichtigsten News direkt aufs Handy SWR Aktuell Baden-Württemberg ist jetzt auch auf WhatsApp

Der WhatsApp-Kanal von SWR Aktuell bietet die wichtigsten Nachrichten aus Baden-Württemberg, kompakt und abwechslungsreich. So funktioniert er - und so können Sie ihn abonnieren.

Baden-Württemberg

SWR Aktuell - der Morgen in Baden-Württemberg Jetzt abonnieren: Newsletter mit BW-Nachrichten am Morgen!

Sie wollen morgens auf dem neuesten Stand sein? Dann abonnieren Sie "SWR Aktuell - der Morgen in BW". Die News aus Ihrem Bundesland ganz bequem in Ihrem Mailpostfach.