Unter großem Andrang und starken Sicherheitsvorkehrungen hat in Heilbronn am Dienstag der Prozess gegen einen mutmaßlichen Raser begonnen. Im Februar 2023 soll der damals 20-jährige Angeklagte in der Heilbronner Wollhausstraße mit fast 100 Kilometern pro Stunde einen tödlichen Unfall verursacht haben. Jetzt muss er sich vor der Jugendkammer des Heilbronner Landgerichts laut Anklage unter anderem wegen Totschlags verantworten.
Das öffentliche Interesse am Fall war zum Prozessauftakt groß. Dazu kamen viele Angehörige des Opfers in Schwarz gekleidet als Nebenkläger in den Saal des Landgerichts. Der Angeklagte kam am Dienstag nicht zu Wort. Die nächste Gelegenheit dazu ist am kommenden Prozesstag im September.
Geschwindigkeitsrausch mit tödlichen Folgen
Nach vier Monaten Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft den jungen Mann unter anderem wegen Totschlags und versuchten Totschlags in drei Fällen angeklagt. Er soll am 12. Februar 2023 zunächst mit einer Geschwindigkeit von 70 km/h durch die Heilbronner Allee gerast sein und dabei beinahe eine Passantin überfahren haben.
Darauf hat er laut Anklage noch einmal beschleunigt und sei mit fast 100 Kilometer pro Stunde in die Wollhausstraße gefahren - 60 km/h schneller als erlaubt. Dort prallte er dann in ein Fahrzeug, in dem eine vierköpfige Familie saß. Der 42-jährige Fahrer starb an den Unfallfolgen, Frau und Kinder wurden teils schwer verletzt.
Verurteilung wegen Mordes denkbar
Die Kammer des Landgerichts bewertet den Sachverhalt noch etwas anders als die Staatsanwaltschaft: In ihrem Beschluss zur Eröffnung des Hauptverfahrens zieht die Kammer auch eine Verurteilung wegen Mordes in Betracht. Je nachdem, wie das Urteil am Ende ausfällt und ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt - bei Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren liegt das im Ermessen der Richter - droht dem Angeklagten eine lebenslange Gefängnisstrafe.
Möglich ist auch eine Verurteilung nach Paragraf 315d Strafgesetzbuch. Der Gesetzgeber hat diesen eigens für illegale Straßenrennen geschaffen. In Stuttgart wurde im Jahr 2019 ein junger Mann in einem ähnlichen Fall zu fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt.
Bislang schweigt der Angeklagte
Seit dem 17. Februar befindet sich der Mann in Untersuchungshaft. In der Verhandlung sollen zahlreiche Zeugen sowie drei Sachverständige zu Wort kommen. Der Fall wird bis mindestens Mitte Dezember verhandelt.