Das Amtsgericht Überlingen muss doch rechtliche Schritte gegen eine Ärztin aus Markdorf (Bodenseekreis) einleiten. Die Frau soll Patienten unwirksame Corona-Impfungen gespritzt haben. Wegen einer zu dünnen Beweislage wollte das Amtsgericht aber zunächst keinen Strafbefehl erlassen. Eine Entscheidung, die das Landgericht Konstanz nun kippte.
Die Staatsanwaltschaft Konstanz hatte gegen die Entscheidung, keinen Strafbefehl zu erlassen, Beschwerde beim Landgericht eingereicht und Recht bekommen. Das Landgericht hält die angeführten Beweise für ausreichend genug. Das Amtsgericht Überlingen müsse deshalb entscheiden, ob es den Strafbefehl gegen die Ärztin erlässt oder den Fall verhandelt, teilte das Landgericht Konstanz auf Nachfrage des SWR mit.
Staatsanwaltschaft Konstanz legt Beschwerde gegen Gerichtsbeschluss ein Verdacht auf unwirksame Corona-Impfungen: Landgericht soll entscheiden
Eine Ärztin aus Markdorf steht im Verdacht, unwirksame Corona-Impfungen gespritzt zu haben. Das Amtsgericht lehnt einen Strafbefehl ab. Die Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein.
Verdacht gegen Ärztin: Unwirksame Corona-Impfung verabreicht
Den Fall hatte vor fast drei Jahren eine Patientin ins Rollen gebracht. Sie gab an: Die Ärztin habe gesagt, sie habe dem Impfstoff etwas Homöopathisches beigemischt.
Mehr als 400 Patientinnen, die sich in der Praxis der Ärztin gegen Corona hatten impfen lassen, waren während der folgenden Ermittlungen der Polizei angeschrieben worden mit der Empfehlung, ihren Impfstatus überprüfen zu lassen. Sie könnten möglicherweise unwirksame Impfungen erhalten haben, so der Verdacht. Zahlreiche Blutproben wurden daraufhin ausgewertet.
Die Polizei zeigte die Ärztin schließlich in über 300 Fällen wegen gefährlicher Körperverletzung an.