Knöllchen aus der Schweiz werden ab dem 1. Mai auch in Deutschland vollstreckt. Das regelt ein neues Abkommen zwischen den beiden Ländern. So ist es möglich, Temposünder und Falschparker zur Kasse zu beten - und zwar grenzübergreifend.
Galgenfrist für Temposünder aus der Schweiz
Bei Knöllchen von mindestens 70 Euro oder 80 Franken kann die Schweiz die deutsche Justiz um Hilfe bitten und umgekehrt. Möglicherweise kommen Schweizer Verkehrssünder aber noch eine Weile um ihre Strafen aus Deutschland herum. Der Grund: die deutschen Behörden können das Abkommen nicht so schnell umsetzen. Die Schweiz sei Deutschland in der Umsetzung voraus, teilte das Landratsamt Konstanz auf SWR Anfrage mit. Die Landratsämter seien dafür aber nicht zuständig, sondern das Bundesamt für Justiz in Bonn.
Kein "Aussitzen" mehr möglich Strafzettel aus der Schweiz: Vollstreckung ab Mai auch in BW
Wer in der Schweiz zu schnell fährt oder falsch parkt, muss bald seinen Strafzettel in Deutschland bezahlen. Ein neues Abkommen soll das möglich machen.