Deutsche und schweizerische Flagge

Kein "Aussitzen" mehr möglich

Bußgeldabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz tritt in Kraft

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Katharina Kitt
SWR-Redakteurin Katharina Kitt Autorin Bild
Nadine Ghiba
SWR-Redakteurin Nadine Ghiba Autorin Bild

Wer einen Strafzettel in der Schweiz kassiert hat, konnte bislang das Bußgeld umgehen, indem er nicht wieder ins Land reiste. Doch das ändert sich ab Anfang Mai.

Knöllchen aus der Schweiz werden ab dem 1. Mai auch in Deutschland vollstreckt. Das regelt ein neues Abkommen zwischen den beiden Ländern. So ist es möglich, Temposünder und Falschparker zur Kasse zu beten - und zwar grenzübergreifend.

Galgenfrist für Temposünder aus der Schweiz

Bei Knöllchen von mindestens 70 Euro oder 80 Franken kann die Schweiz die deutsche Justiz um Hilfe bitten und umgekehrt. Möglicherweise kommen Schweizer Verkehrssünder aber noch eine Weile um ihre Strafen aus Deutschland herum. Der Grund: die deutschen Behörden können das Abkommen nicht so schnell umsetzen. Die Schweiz sei Deutschland in der Umsetzung voraus, teilte das Landratsamt Konstanz auf SWR Anfrage mit. Die Landratsämter seien dafür aber nicht zuständig, sondern das Bundesamt für Justiz in Bonn.

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