Rund 4.800 Unterschriften hat das Aktionsbündnis "Exhaus bleibt!" für den Erhalt des Jugendzentrums in Trier-Nord gesammelt. Doch diese Petition hat der Stadtrat Trier in der Sitzung am Mittwochabend für unzulässig erklärt.
Die Trierer Stadtverwaltung hatte dem Rat empfohlen, das Bürgerbegehren aus juristischen Gründen abzulehnen. So habe das Aktionsbündnis etwa nicht konkret genug formuliert, wie das Exhaus saniert und weiter betrieben werden soll.
Und dieser Einschätzung folgte der Rat mehrheitlich. Zwar betonten fast alle Fraktionen, dass sie das marode Gebäude sanieren wollen. Dennoch sprachen sich SPD, CDU, FDP, UBT und AFD letztlich gegen das Bürgerbegehren aus.
Nur die Linken, die Fraktion "die Fraktion" und vier Grüne stimmten gegen den Beschlussvorschlag. Die restlichen Grünen enthielten sich.
Arbeitskreis will sich mit Zukunft des Exhauses befassen
Das Aktionsbündnis fordert seit der Schließung des Exhauses einen Bürgerentscheid. Eigentlich sollten die Einwohner von Trier bereits am 25. September, zeitgleich mit der Oberbürgermeisterwahl, die Gelegenheit bekommen, über die Zukunft des Jugendzentrums abzustimmen.
Doch wegen der Debatte um die Zulässigkeit der Petition verzögerte sich die Sache. Nun kommt es erstmal nicht zum Entscheid. Ein Arbeitskreis soll sich stattdessen mit dem Exhaus befassen.
Aktionsbündnis hat Klage angekündigt
Sabine Dengel will sich auf diesen Arbeitskreis allerdings nicht verlassen. Die Mit-Initiatorin des Aktionsbündnisses "Exhaus bleibt!" befürchtet, dass die Stadt das Barock-Gebäude verfallen lassen wird.
Sie kündigt daher rechtliche Schritte gegen die Entscheidung des Stadtrates an.