Die Initiatoren des Bürgerbegehrens waren überglücklich, als sie die letzten Unterschriften am Dienstagmorgen der Stadt Trier übergaben. Schließlich sei es in Pandemiezeiten nicht ganz so einfach gewesen, so viele Unterschriften zusammen zu bekommen.
Jetzt muss der Stadtrat ran
Noch vor der Sommerpause wird sich nach Angaben der Stadt Trier der Stadtrat mit dem Bürgerbegehren befassen. Zuvor prüft das Rechtsamt der Stadt aber noch, ob das Begehren zulässig ist. Dabei geht es um formale Dinge, aber auch um die Frage, ob das Bürgerbegehren in bestimmte Rechte der Stadt eingreift. Schießlich geht es bei der Sanierung des maroden Ex-Hauses um viel Geld.
Trierer Stadtrat hat drei Möglichkeiten
Der Stadtrat kann sich der Forderung des Bürgerbegehrens anschließen. Dann müssen Beschlüsse zur Sanierung gefasst werden. Die Trierer Ratsmitglieder können das Bürgerbegehren ablehnen. In diesem Fall wird es einen Bürgerentscheid in Trier zum Exhaus geben. Dabei entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Voraussetzung ist, dass 15 Prozent der Trierer Wahlberechtigten daran teilnehmen. Sollte es dazu kommen, wäre ein möglicher Termin die Trierer Oberbürgermeisterwahl im September. Außerdem kann der Stadtrat das Begehren für unzulässig erklären. Nach Angaben der Stadt läuft die Rechtsprüfung bereits.
Jugendarbeit läuft weiter
Im Moment lauft die Kinder- und Jugendarbeit des Exhauses an Übergangsstandorten in der Stadt weiter. Letztes Jahr beschloss der Stadtrat die Sanierung eines Gebäudes in der Innenstadt, um die Arbeit des Jugendzentrums dort neu aufzubauen. Auch wegen der hohen Kosten einer Sanierung am alten Standort. Parallel soll aber weiterhin geprüft werden, ob und wie das marode Gebäude des Exhauses langfristig saniert werden kann.