Das Landgericht Bad Kreuznach vermisst eine Angeklagte. (Foto: dpa Bildfunk, Andreas Arnold)

Gerichtsverfahren wird eingestellt

Waldmeistersirup-Prozess in Bad Kreuznach: Vermisste Angeklagte ist tot

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Die 56-jährige Frau, die für den Tod eines Jugendlichen verantwortlich sein soll, wurde bei Heimbach tot aufgefunden. Sie war kurz nach Beginn des Revisionsverfahrens im Waldmeistersirup-Prozess am Bad Kreuznacher Landgericht verschwunden.

Die ehemals heroinabhängige Frau stand seit August letzten Jahres in einem Revisionsverfahren wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Sie hatte ihren Drogenersatzstoff in einer Flasche mit der Aufschrift "Waldmeistersirup" im Kühlschrank aufbewahrt. Daraus hatte auf einer Party ein Junge getrunken. Der 16-Jährige war daraufhin gestorben.

Die Frau war kurz nach Beginn des Revisionsverfahren verschwunden. Nach Angaben der Polizei in Trier hatte sie ihre Wohnung Anfang Oktober 2022 zu Fuß verlassen. Seitdem fehlte von ihr jede Spur. Auch eine groß angelegte Suche der Polizei war erfolglos.

Waldmeistersirup-Prozess wird eingestellt

Anfang März wurde die Vermisste nun bei Heimbach im Kreis Birkenfeld tot aufgefunden. Wie die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach und die Kriminalinspektion Idar-Oberstein in einer gemeinsamen Presseerklärung bekannt gaben, gibt es keine Hinweise auf Fremdeinwirkung.

Das Revisionsverfahren gegen die 56-Jährige wurde nun endgültig eingestellt, sagte die Staatsanwaltschaft auf SWR-Anfrage. Das Landgericht Bad Kreuznach hatte sie in erster Instanz für schuldig befunden, für die tödliche Verwechslung verantwortlich zu sein und sie zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt.

Frau legte Geständnis ab

Die 56-Jährige hatte vor dem Landgericht Bad Kreuznach ein Geständnis abgelegt. Darin schilderte sie, dass die Flasche mit ihrem Drogenersatzstoff Polamidon für Notfälle in ihrem Kühlschrank stand. Als sie einem Freund ihres Sohnes erlaubte, seinen Geburtstag bei ihr zu Hause zu feiern, hatte sie nach eigenen Angaben nicht mehr daran gedacht, dass die Flasche noch im Kühlschrank stand. Insgesamt drei Gäste hatten laut Gericht davon getrunken, da sie das Getränk für Waldmeistersirup hielten. Einer von ihnen war daran gestorben.

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