Der Verteidiger des 56-jährigen Angeklagten ist in Berufung gegangen: Sein Mandant wurde im September 2022 zu einem Jahr und acht Monaten Haft verurteilt, weil er zur Tötung von Polizisten aufgerufen hatte. (Foto: SWR)

"Cophunting"-Prozess in Bad Kreuznach

Aufruf zur Jagd auf Polizisten - 15 Monate Gefängnis für Angeklagten

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Gegen eine erste Haftstrafe hatte der Mann Berufung eingelegt. Jetzt hat das Landgericht Bad Kreuznach entschieden, dass er für den Aufruf zum Cophunting ein Jahr und drei Monate in Haft muss.

Im September 2022 hatte das Amtsgericht Idar-Oberstein den 56-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen (Kreis Birkenfeld) zu einem Jahr und acht Monaten Haft verurteilt. Seine Verteidigung hatte Berufung eingelegt, deshalb wurde der Fall am Dienstag vor dem Landgericht Bad Kreuznach neu verhandelt.

Die Berufung beschränkte sich nur auf das Strafmaß. Die Verteidigung plädierte für eine Strafe von einem Jahr und drei Monaten. Der Anwalt begründete seine Forderung damit, dass sein Mandant die Tat komplett gestanden habe. Außerdem seien bisherige Vorstrafen bereits aus dem Bundeszentralregister gelöscht, somit gelte er nicht mehr als vorbestraft.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte für eine Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten plädiert.

Gutachterin: Täter ist voll schuldfähig

In seinen letzten Worten vor der Urteilsverkündung entschuldigte sich der Mann und bezeichnete seine Tat als "unter aller Sau". "Ich habe echt meinen Unmut losgelassen", so der 56-Jährige. Er habe nicht ernsthaft jemanden aufwiegeln wollen, "das war nicht in meinem Sinn".

In dem Berufungsprozess wurden keine Zeugen mehr vernommen. Eine Gutachterin sagte aus, der Täter sei voll schuldfähig.

Strafminderung: Geständnis und gelöschte Vorstrafen

Die Richter folgten der Verteidigung und verurteilten den Mann zu einem Jahr und drei Monaten Haft. In der Begründung hieß es unter anderem, mit seinem Geständnis habe er Verantwortung übernommen. Außerdem wurde berücksichtigt, dass die Vorstrafen mittlerweile gelöscht sind. Das Urteil ist rechtskräftig.

Nach Angaben des Landgerichts Bad Kreuznach haben Hasskriminalität und Hasskomentare gegen Polizisten massiv zugenommen, somit habe das Urteil eine "generalpräventive Bedeutung" - Nachahmer sollten abgeschreckt werden.

Mann hat zu Polizistenmorden aufgerufen

Der Täter hatte zwei Videos im Internet veröffentlicht, in denen er anbot, Polizisten auf einen Feldweg zu locken, um sie dann zu erschießen. Er hatte auch angekündigt, einen Verein zur Jagd auf Polizisten zu gründen.

Aufruf kam nach mutmaßlichem Polizistenmord bei Kusel

Der Mann hatte den Aufruf veröffentlicht, kurz nachdem bei Kusel Anfang 2022 zwei Polizisten erschossen wurden. Zudem hatte er eine Mail an die Polizeiinspektion Idar-Oberstein geschrieben, in der er die Tat befürwortete. Damit habe er das Andenken der bei Kusel getöteten Polizeibeamten verunglimpft, so das Amtsgericht Idar-Oberstein in der ersten Urteilsbegründung.

Mann war mehrfach vorbestraft

Laut Bundeszentralregister hatte der Verurteilte zum Zeitpunkt des Verfahrens in Idar-Oberstein 23 Vorstrafen unter anderem wegen Diebstahls, Körperverletzung, Beleidigung und Trunkenheit am Steuer. Sie reichten von 1982 bis 2007 und umfassten teils Freiheitsstrafen von über einem Jahr. Der Mann ist in Gelsenkirchen geboren und wohnte zuletzt im Kreis Birkenfeld.

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