"Vielen Dank, dass Sie an diesem Morgen die Polizei gerufen haben." Das sagte der Vater des Opfers zu der Frau, die die mutmaßliche Entführung im September beobachtet hatte. Die 70-Jährige hatte von ihrem Balkon aus den Schulweg des Mädchens im Blick. Ihr war an dem Morgen um viertel vor acht ein Auto aufgefallen.
Mutmaßlicher Sexualstraftäter steht vor Gericht Das müssen Sie zum Prozess im Missbrauchsfall Edenkoben wissen
In Landau startet am Freitag vor dem Landgericht der Prozess gegen den Mann, der im September ein zehnjähriges Mädchen auf dem Schulweg entführt und sexuell missbraucht haben soll.
"Ich habe beobachtet, wie der Fahrer auf dem Rücksitz rumgemacht hat, als ob er was reindrückt". Die Frau hatte sich das Kennzeichen gemerkt und die Polizei angerufen. "Ich dachte, der wird doch kein Kind geschnappt haben! Ich hatte ein ganzes schlechtes Gefühl dabei."
Zum Schutz des Mädchens muss Publikum raus
Bei der Aussage von zwei Zeugen musste das Publikum heute den Gerichtssaal zeitweise verlassen. Eine Beamtin und ein Beamter der Landauer Kriminalpolizei berichteten von ihren Ermittlungen. Das Mädchen habe den Angeklagten gegrüßt, als es an dem geparkten Auto vorbeigehen wollte. Dann habe der Mann sie in sein Auto gedrückt. Das Kind habe sich gewehrt. Im Auto habe es dann mehrmals gefragt: "Wo bringst du mich hin, was soll das?"
Der 62-jährige vorbestrafte Sexualstraftäter soll das Kind in einem alten, leerstehenden Fabrikgebäude sexuell missbraucht haben. "Das Mädchen konnte sehr gute Angaben zum Tatort machen", sagte der Kripo-Beamte vor dem Landgericht Landau. "Eigentlich sollte sie die Augen schließen, aber sie hat sich den Weg vom Auto bis zur Fabrik gut gemerkt."
Über die Verfolgungsjagd mit der Polizei, bei der das Mädchen im Auto des Angeklagten dabei war, sagte der Kripo-Beamte: "Sie hatte große Angst. Der Angeklagte hat gesagt, dass sie aus dem Auto rausspringen muss und sie dachte, sie müsse das während der Fahrt machen." Direkt nach ihrer Befreiung durch die Polizei habe das Mädchen gesagt: "Ich glaube, ich bin gerade vergewaltigt worden."
Hat Angeklagter gegen Auflagen verstoßen?
Eine Frage, die das Gericht am Freitag auch beschäftigte: Hat der Angeklagte, der sich als vorbestrafter Sexualstraftäter Kindern nicht nähern durfte, gegen dieses Verbot verstoßen - nach seiner Haftentlassung am 14. Juli und vor der Tat am 11. September 2023? Kurz vor der mutmaßlichen Entführung der Zehnjährigen soll er am Niederwiesenweiher bei Böhl-Iggelheim (Kreis Rhein-Pfalz-Kreis) mit seinem Handy Videos gemacht haben. Unter anderem sind darauf Menschen im Wasser zu sehen und Kinderstimmen zu hören. Dabei hätte er sich Kindern nicht nähern dürfen und kein Handy besitzen dürfen. "Ich habe ein Schwimmbad-Verbot gehabt, aber kein Baggerseeverbot", sagte der Angeklagte aus Neustadt und behauptete: "Ich hatte mir das Handy neu gekauft und habe ausprobiert, wie das funktioniert." Eine Zuschauerin sagte dazu nach dem Prozesstag: "Dem glaube ich gar nichts."
So geht es weiter im Prozess
In der nächsten Wochen sind zwei Termine gestrichen worden. Der Angeklagte soll am Montag wegen einer Krebserkrankung operiert werden. Dann soll der Prozess nächsten Freitag, am 22. März, in Landau weitergehen. "Wir werden sehen, ob der Termin stattfindet", sagte die Vorsitzende Richterin. Das Gericht stehe in Kontakt mit Klinik und Gefängnis.
Zum Prozessauftakt Anfang März hatte der Angeklagte, ein 62-Jähriger aus Neustadt, zugegeben, das Kind entführt und sexuell missbraucht zu haben.