Spätestens seit Corona liegt die Briefwahl voll im Trend. Und bei der Kommunal- und Europawahl 2024 gibt es viele Wahlzettel. Bequem von zuhause aus wählen - so geht's:
- Wie beantrage ich die Briefwahl-Unterlagen?
- Wie fülle ich die Wahlzettel aus?
- Wo gebe ich den Wahl-Umschlag ab?
- Welche Fristen muss ich einhalten?
- Wann werden die Wahl-Briefe ausgezählt?
Es ist schon ein dicker Packen Papier für die Wahlen am 9. Juni: Neben dem Europaparlament werden bei der Kommunalwahl auch Stadt- und Gemeinderäte, Verbandsgemeinderäte und Kreistage gewählt. Hinzu kommen an einigen Orten auch noch Bürgermeister oder Landräte. Wer in aller Ruhe zuhause seine Kreuzchen machen will, muss Folgendes beachten:
Wie beantrage ich die Briefwahl-Unterlagen?
Bis zum 6. Mai ist Geduld gefragt. Das ist der früheste Termin, an dem die Unterlagen beim Wahlamt in der eigenen Stadt oder Gemeinde beantragt werden können. Die Wahlzettel kommen nämlich erst kurz zuvor aus der Druckerei. Der Grund: Zunächst muss feststehen, welche Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber zur Kommunal- und Europawahl zugelassen worden sind.
Wo die Briefwahlunterlagen angefordert werden können, steht auf der Wahlbenachrichtigung. Diese bekommen die Wähler mit der Post zugeschickt. Man kann den Antrag auf Briefwahl dann auch schriftlich per Post stellen oder man stellt ihn persönlich im Wahlamt. Dafür den Ausweis nicht vergessen! Möglich ist auch: Einer Person eine Vollmacht erteilen, um den Antrag zu stellen. Man kann die Briefwahlunterlagen auch online bestellen. Das ist aber in Rheinland-Pfalz bislang noch nicht in allen Gemeinden möglich.
Welcher Wahlzettel ist wofür und kommt in welchen Umschlag?
Jetzt wird es bunt! Zu den Wahlunterlagen gehören mehrere farbige Stimmzettel und Umschläge, der Wahlschein und ein Merkblatt, in dem erklärt wird, wie die Stimmzettel auszufüllen sind. Bei der Europawahl muss man nur ein einziges Kreuz auf dem Stimmzettel machen. Bei der Kommunalwahl können es Dutzende sein. Zudem gibt es hier die Möglichkeiten, Stimmen anzuhäufen (kumulieren) und auf mehrere Wahlvorschläge zu verteilen (panaschieren).
Anschließend kommen die grauen Stimmzettel für die Europawahl in den weißen Umschlag, der verschlossen wird und anschließend in den hellroten Wahlbriefumschlag kommt. Auch der muss verschlossen werden, damit die Wahl geheim bleibt. Außerdem muss auf dem Wahlschein die eidesstattliche Versicherung ausgefüllt werden. Zusammen mit dem Stimmzettelumschlag wird der Wahlschein ebenfalls in den hellroten Wahlbriefumschlag gesteckt.
Bei der Kommunalwahl werden die verschiedenen Stimmzettel in den blauen Stimmzettelumschlag gesteckt, der dann in den orangen Wahlbrief kommt, der verschlossen wird. Auch hier muss der Wahlschein mit der eidesstattlichen Versicherung mit eingetütet werden.
Der Landeswahlleiter weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Wahlunterlagen für die Europawahl und die Kommunalwahlen auf keinen Fall in einen gemeinsamen Umschlag gesteckt werden dürfen. Sollte das versehentlich passieren, sei eine gültige Stimmabgabe für die beiden Wahlen nicht zu gewährleisten.
Wo gebe ich den Wahlbriefumschlag ab?
Die Umschläge mit den ausgefüllten Briefwahlunterlagen können in den nächsten Briefkasten eingeworfen werden - eine Briefmarke ist nicht nötig. Oder sie werden im Wahlamt abgegeben. Dort können Wähler auch sofort bei der Abholung ihre Stimmzettel ausfüllen und direkt in die Wahlurne werfen.
Wer das alles vergessen hat, kann seine Wahlbriefe auch am Wahltag noch bis 18 Uhr im für ihn zuständigen Wahllokal abgeben oder beim Wahlamt einwerfen.
Welche Fristen sollte ich beachten?
Noch bis zum Freitag vor der Wahl (7. Juni) können Sie bis 18 Uhr einen Antrag auf Briefwahl stellen. Dabei besteht allerdings das Risiko, dass ihre Stimmzettel nicht mehr rechtzeitig von der Post zugestellt werden!
Der Landeswahlleiter empfiehlt, Wahlbriefe bis spätestens 5. Juni zur Post zu bringen, damit sie noch rechtzeitig im Wahlamt ankommen. Oder man gibt die Wahlbriefe bis Freitagabend beim zuständigen Wahlamt ab.
Wo und bis wann die Wahlumschläge wieder zurück sein müssen, steht auf den Briefwahlunterlagen.
Wann werden die Wahl-Briefe ausgezählt?
Die Briefwahl-Stimmen werden zusammen mit den Urnen-Stimmen aus den Wahllokalen ab 18 Uhr am Wahlsonntag ausgezählt. Zuerst wird die Europawahl ausgezählt und das vorläufige Endergebnis liegt in der Regel noch am Abend vor.
Die Auszählung der Kommunalwahl-Stimmen dauert wegen der Möglichkeit zum Kumulieren und Panaschieren deutlich länger. Hier kann es bis zum Dienstag oder Mittwoch nach der Wahl dauern, bis alle Stimmen ausgezählt und an das Statistische Landesamt gemeldet sind.