Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat am Dienstag der zweite Prozess um einen tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim im Jahr 1991 in Saarlouis begonnen - 32 Jahre nach der Tat. Es geht um die Frage, ob der Angeklagte damals einen Bekannten dazu angestiftet und ermutigt hat. Der 54-Jährige ist wegen Beihilfe zum Mord und Beihilfe zum Mordversuch in 20 Fällen angeklagt.
Sein Verteidiger teilte vor der Verhandlung mit, dass sein Mandant den zentralen Vorwurf bestreite. Und er kritisierte die Anklage der Bundesanwaltschaft: Das Verfahren basiere auf der Aussage eines einzelnen Zeugen. Es sei fraglich, ob der sich über drei Jahrzehnte nach der Tat immer noch an den genauen Wortlaut erinnern könne.
Generalstaatsanwaltschaft sieht Angeklagten als Anstifter
Der jetzt Angeklagte soll sich in der Nacht vom 18. auf den 19. September 1991 mit zwei weiteren Männern in einer Gaststätte in Saarlouis getroffen haben, so schildert es die Generalbundesanwaltschaft. Die Gruppe habe sich über die zahlreichen rassistisch motivierten Anschläge auf Unterkünfte für Ausländer ausgetauscht, die es damals vor allem im Osten Deutschlands gab. An diesem Abend soll der heute 54 Jahre alte Angeklagte gesagt haben: "Hier müsste auch mal sowas brennen oder passieren."
Samuel Yeboah stirbt bei Brandanschlag auf Asylbewerberheim 1991
Diese Aussage soll einen seiner Begleiter beeinflusst und bestärkt haben, schreibt die Generalbundesanwaltschaft. Der heute 52-jährige Begleiter hatte nach Auffassung des Oberlandesgerichts Koblenz 1991 Feuer in dem Asylbewerberheim in Saarlouis gelegt. Dabei starb der 27-jährige Asylbewerber Samuel Yeboah aus dem westafrikanischen Ghana. Zwei andere Hausbewohner sprangen aus einem Fenster und verletzten sich. 18 weitere Bewohner konnten unverletzt fliehen.
Erster Prozess ebenfalls vor dem Oberlandesgericht Koblenz
Erst im vergangenen Oktober wurde dieser 52-Jährige vom Oberlandesgericht Koblenz unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die Jugendstrafe wurde ausgesprochen, weil der Mann zum Tatzeitpunkt erst 20 Jahre alt war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die ursprünglichen Ermittlungen hatte die saarländische Polizei vor rund 30 Jahren zunächst eingestellt - und sich später für Defizite in ihrer Arbeit entschuldigt.
Dass der Fall nach so vielen Jahren doch noch vor Gericht landete, hängt unter anderem mit der mutmaßlichen Unvorsichtigkeit des mittlerweile Verurteilten zusammen. 2007 soll der 52 Jahre alte Deutsche auf einem Grillfest zu einer Zeugin gesagt haben: "Das war ich und sie haben mich nie erwischt." Erst als die Zeugin nach einigen Jahren erfuhr, dass bei dem Brand jemand gestorben war, meldete sie sich bei der Polizei.
Hat sich Angeklagter der Beihilfe zum Mord schuldig gemacht?
Nun beschäftigt der Fall wieder das Oberlandesgericht in Koblenz: Es soll die Frage klären, ob sich der nun Angeklagte der Beihilfe zum Mord und der Beihilfe zu versuchtem Mord in 20 Fällen schuldig gemacht hat. Nach Auffassung der Generalbundesanwaltschaft vertritt der 54 Jahre alte Deutsche "eine von nationalsozialistischen und rassistischen Überzeugungen geprägte Ideologie".
Er habe damals eine führende Rolle in der lokalen Skinhead-Szene innegehabt und der verurteilte Täter sei ihm untergeben gewesen. Der 54-Jährige wurde bereits während des noch laufenden ersten Prozesses festgenommen und sitzt seit Juni 2023 in Untersuchungshaft. Nach dem Auftakt am Dienstag sind bereits Verhandlungstermine bis Juni geplant.