Anschlag auf Asylbewerberheim 1991

Nach Urteil im Prozess Yeboah - Verteidigung kündigt Revision an

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Das Urteil im Koblenzer Prozess zum Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis wird zunächst nicht rechtskräftig. Die Verteidigung des Beschuldigten kündigte Revision an.

Darüber berichtete am Samstag der Saarländische Rundfunk (SR). Demnach sagte Verteidiger Guido Britz dem SR, dass er am Montag Revision gegen das Urteil einlegen werde. Damit wird das Urteil zunächst nicht rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof muss über die Revision entscheiden.

Der heute 52-Jährige war am vergangenen Montag zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt erst 20 Jahre alt war, wurde das Jugendstrafrecht zugrunde gelegt. Damit lag die Höchststrafe in diesem Prozess bei zehn Jahren. Verurteilt wurde der 52-Jährige unter anderem wegen Mordes, versuchten Mordes in mehreren Fällen und besonders schwerer Brandstiftung.

Laut Gericht habe S. heimtückisch, mit einem gemeingefährlichen Mittel - nämlich mit Benzin - und aus einem besonders verachtenswerten Motiv getötet. Er habe aus Ausländerhass im September 1991 das Feuer in der Saarlouiser Asylbewerberunterkunft gelegt und dabei den Tod der meist schlafenden Bewohner billigend in Kauf genommen.

Verteidigung bezweifelt Einzeltäter-These

Nach Informationen des Saarländischen Rundfunks sieht die Verteidigung die im Urteil vertretene Einzeltäter-These und die rassistischen Motive des Verurteilten als zweifelhaft an. Der Verteidiger verwies dabei auf die Aussage seines Mandanten im Prozess, wonach der das Feuer nicht allein gelegt habe. Vielmehr sei ein späterer Szeneaussteiger treibende Kraft in der Brandnacht gewesen. Die Verteidigung hatte deshalb im Prozess gefordert, den Angeklagten nur wegen Beihilfe zum Mord zu verurteilen.

Darüber hinaus ist die Verteidigung der Meinung, dass ihr Mandant zum Tatzeitpunkt kein überzeugter Rassist gewesen sei. Dies habe, so der Bericht des Saarländischen Rundfunks, auch die psychiatrische Sachverständige in ihrem Gutachten bestätigt.

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SWR