Stadt Koblenz von oben - Mieten in Koblenz werden teurer (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance / Zoonar | Bernd Brueggemann)

Mieten in fünf Jahren um 15 Prozent gestiegen

Online-Rechner: So hoch sollte Ihre Miete in Koblenz sein

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AUTOR/IN
Christian Giese-Kessler
Portraitfoto von Reporter Christian Giese-Kessler aus dem SWR-Studio Koblenz in Rheinland-Pfalz.  (Foto: SWR)

Die Stadt Koblenz hat einen neuen qualifizierten Mietspiegel. Ab sofort kann jeder selbst berechnen, ob er zu viel oder zu wenig Miete zahlt. Wir erklären, was es zu beachten gilt.

Im Vergleich zur letzten Erhebung im Jahr 2018 sind die Preise pro Quadratmeter laut Mietspiegel um etwa 15 Prozent gestiegen. Demzufolge liegt die durchschnittliche Nettokaltmiete in Koblenz nun bei 7,54 Euro pro Quadratmeter. Für die genaue Berechnung spielen aber noch eine Reihe anderer Faktoren eine Rolle.

Vergleichsmiete für Wohnung selbst berechnen

Die Stadt Koblenz hat alle Infos und einen praktischen Online-Rechner veröffentlicht. Dort kann jeder bis auf den Cent genau ausrechnen, wie hoch die sogenannte ortsübliche Vergleichsmiete für die eigene Wohnung liegt. Neben der Lage und dem Baujahr der Immobilie müssen dort auch Angaben zur Ausstattung gemacht werden. Und das ziemlich kleinteilig: Heizungsart, Anzahl der Bäder, Bodenbelag in der Küche, Nähe zu Grünflächen, Schulen oder Geschäften - alles fließt in die Berechnung mit ein.

Die gesamte Berechnung dauert etwa 5-10 Minuten. Unter Umständen ist der Online-Rechner aufwendiger, wenn man die nötigen Infos erst noch zusammentragen muss. Das Ergebnis ist dann die mathematisch berechnete Vergleichsmiete. Die tatsächlich gezahlte Kaltmiete kann natürlich deutlich niedriger oder höher sein. Die Vergleichsmiete bietet aber eine gute und wichtige Orientierung.

Wenn die tatsächliche Miete höher ist

Wer mehr zahlt als die ortsübliche Vergleichsmiete, hat laut Gesetz erstmal keinen automatischen Anspruch auf eine Mietminderung. Der Vermieter kann in diesem Fall allerdings nicht ohne Weiteres die Miete erhöhen. Er muss die Erhöhung gut begründen. Denn eine Mieterhöhung über die Vergleichsmiete hinaus ist nach dem Mietrecht in Deutschland nur unter relativ engen Voraussetzungen möglich - zum Beispiel bei einer umfangreichen und umweltfreundlichen Sanierung. Nicht ausreichend ist demnach etwa ein grober Verweis auf die hohe Inflation oder gestiegene Betriebskosten.

Sollte die Miete allerdings sehr deutlich über der Vergleichsmiete liegen, gibt es eventuell doch Möglichkeiten, die Miete zu senken. Bei der Klärung solcher Ansprüche helfen die Verbraucherzentrale oder der Mieterbund Mittelrhein in Koblenz weiter.

Wenn die tatsächliche Miete niedriger ist

Umgekehrt muss eine vergleichsweise niedrigeren Miete nicht unbedingt zur Folge haben, dass die Kosten steigen. Allerdings hat es der Vermieter hier deutlich einfacher, den Mietpreis zu erhöhen.

Dennoch hat eine Mieterhöhung auch unterhalb der Vergleichsmiete gesetzliche Grenzen und Einschränkungen. Deswegen gilt auch hier: Wer sich unsicher ist oder ungerecht behandelt fühlt, sollte den Weg zur Verbraucherzentrale oder zum Mieterbund wählen.

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