Oberlandesgericht Koblenz verhandelt vor Ort an Loreley-Freilichtbühne (Foto: SWR)

Pächterin muss Freilichtbühne nicht räumen

Streit um Loreley-Bühne: Oberlandesgericht Koblenz fällt Urteil

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Das Oberlandesgericht Koblenz hat im Streit zwischen Sankt Goarshausen und der Pächterin der Loreley-Bühne ein Urteil gefällt. Demnach können auf der Freilichtbühne weiter Konzerte stattfinden.

Hintergrund ist ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen der Pächterin der Loreley-Freilichtbühne und der Stadt St. Goarshausen als Verpächterin. Die Pächterin, die Loreley Venue Management GmbH, hatte nicht die volle Pacht gezahlt, weil es Mängel an der Bühne gab. Deshalb hatte ihr die Stadt gekündigt. Das Landgericht Koblenz hatte der Stadt Recht gegeben und die Pächterin zur Räumung der Bühne verurteilt.

OLG Koblenz: Pachtminderung war gerechtfertigt

In einem Berufungsverfahren hat das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) dieses Urteil nun aber gekippt. Ende Januar hatten sich die Richter direkt vor Ort in Sankt Goarshausen ein Bild vom Zustand der Freilichtbühne gemacht. Bei dem Ortstermin wurden alle Seiten nochmal gehört.

Gutachter stellt Mängel an der Loreley-Bühne fest

Das OLG hatte ein Gutachten in Auftrag gegeben und demnach gibt es tatsächlich Mängel an der Bühne, teilten die Richter in ihrem Urteil mit. Eine deutliche Minderung der Pacht sei daher gerechtfertigt gewesen. Die fristlose Kündigung der Stadt sei unwirksam und die Pächterin müsse die Bühne nicht räumen. Einen Teil ihrer nicht gezahlten Pacht muss die Loreley Venue Management GmbH nach Angaben des OLG aber nachzahlen.

Geschäftsführer ist zufrieden mit dem Urteil

"Ich bin mit dem Urteil sehr zufrieden. Auch wenn wir uns mit der Stadt St. Goarshausen weiter streiten."

Nach Angaben von Ulrich Lautenschläger, Geschäftsführer der Loreley Venue Management GmbH, können in diesem Jahr alle geplanten Konzerte auf der Loreley-Bühne stattfinden. Der Pachtvertrag mit der Stadt St. Goarshausen bestehe vorerst weiter. Außerdem müsse die Stadt 76 Prozent der entstandenen Prozesskosten zahlen.

"Ich bin mit dem Urteil sehr zufrieden. Auch wenn wir uns mit der Stadt St. Goarshausen weiter streiten", sagt der Geschäftsführer gegenüber dem SWR. Das OLG habe sich in dem Berufungsverfahren viel Mühe gegeben, den Sachverhalt nur aufgrund der Fakten und aus vertragsrechtlicher Sicht zu bewerten, so Lautenschläger weiter.

Rechtstreit um die Freilichtbühne geht weiter

Mit dem Urteil findet der Rechtstreit um die Freilichtbühne noch kein Ende. Nach Angaben der Loreley Venue Management GmbH hat die Stadt Sankt Goarshausen eine Auskunftsklage gegen sie eingereicht. Sie solle ihre wirtschaftliche Situation darlegen. Außerdem habe ihr die Stadt erneut gekündigt. Die Pächterin selbst hat nach eigenen Angaben gegen die Stadt eine Klage auf Vertragserfüllung eingereicht. 

Der Bürgermeister der Stadt St. Goarshausen, Nico Busch (SPD), teilte seinerseits dem SWR mit, dass noch nicht abschließend klar sei, wie die Kommune mit dem Urteil umgehe. Das werde der Stadtrat seiner nächsten Sitzung entscheiden. Vorher werde man sich zu dieser Frage von einem Anwalt beraten lassen, heißt es in seiner Antwort auf eine Anfrage des SWR.

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